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Mordprozess

Gericht Bülach: Lebenslänglich beantragt

Im Prozess um zwei Mordtaten im Frühling 2016 und diverse andere Delikte hat die Staatsanwältin am Montag vor dem Bezirksgericht Bülach ZH für alle drei Beschuldigten lebenslängliche Freiheitsstrafen beantragt. Der Hauptbeschuldigte soll zudem verwahrt werden.
Vor dem Bezirksgericht in Bülach ZH werden zwei Mordtaten verhandelt. Die Anklägerin beantragt lebenslänglich für alle drei Beschuldigten und zudem Verwahrung für den Hauptangeklagten. (Archivbild)
Bild: Keystone/WALTER BIERI

Am dritten Tag im Mordprozess vor dem Bezirksgericht Bülach kamen die Parteienvertreter zu Wort. Als erste hielt die Staatsanwältin ihr Plädoyer. Dann folgten die Vertreter der beiden Opferfamilien.

Im Fall des getöteten 36-jährigen Lastwagenbesitzers forderte die Anklägerin für alle drei Beschuldigten Verurteilungen werden Mordes, verübt in Mittäterschaft. Getötet habe zwar nur der Hauptbeschuldigte, die beiden anderen hätten aber unerlässliche Beiträge geleistet.

Auch im Fall des getöteten 25-jährigen Serben sei der Hauptbeschuldigte wegen Mordes zu verurteilen. Den beiden Mitbeschuldigten sei hierzu eine Mittäterschaft zwar nicht zu beweisen. Sie hätten aber auch in diesem Fall wichtige Beiträge geleistet für das Überwältigen, Festhalten, Erpressen und Berauben des Opfers.

Zudem seien die drei bei den verschiedenen Betrugs- und anderen Delikten gemeinschaftlich vorgegangen. Jeder habe seine Rolle gehabt. Verschulden und kriminelle Energie aller drei seien ausserordentlich gross. Angemessen seien lebenslängliche Freiheitsstrafen.

Eindeutig Mord

Beide Tötungen seien zweifellos als Morde zu qualifizieren. In beiden Fällen handelten alle drei Beschuldigten laut Staatsanwältin aus verwerflichen Beweggründen und krass egoistischen Motiven wie Habgier.

Ihr Vorgehen sei heimtückisch und ausserordentlich grausam gewesen. Den Opfern wurden die Atemwegen mit Klebeband verschlossen, so dass sie bei vollem Bewusstsein langsam und qualvoll erstickten.

Die drei Schweizer Beschuldigten weisen gemäss Gutachten keine psychische Störung auf und sind voll schuldfähig, wie die Staatsanwältin sagte. Das Rückfallrisiko des Haupttäters stufte der Gutachter als erhöht ein. Für ihn beantragte die Staatsanwältin Verwahrung.

Die Vertreterin der Mutter des getöteten Lastwagenbesitzers forderte eine Genugtuung von 40'000 Franken für ihre Mandantin. Auf eine Schadenersatzforderung verzichte ihre Mandantin, sagte die Anwältin.

Für die Eltern und den Bruder des getöteten Serben verlangte deren Anwalt Genugtuung von insgesamt 250'000 Franken sowie Schadenersatz in der Höhe von gegen 16'000 Franken.

Kriminelles Trio

Die Beschuldigten sind Schweizer. Der 29-jährige Hauptbeschuldigte und seine gleichaltrige Ehefrau betrieben im Kanton Bern eine Transportfirma, die pleite war. Der 36-Jährige und beste Freund des 29-Jährigen war ein arbeitsloser Garagist aus dem Kanton Solothurn. Er arbeitete teilweise für die Transportfirma.

Seit etwa 2015 verübten die drei in unterschiedlicher Zusammensetzung Betrüge, Urkundenfälschungen und dergleichen, um an Geld zu kommen.

Im April 2016 lockten sie einen ihnen bekannten Serben unter einem Vorwand zum Haus des Ehepaars in einem kleinen Dorf im Bernbiet. Sie machten geltend, der Mann schulde ihnen 40'000 Franken aus einem Drogengeschäft.

Sie überwältigten den Mann, fesselten ihn und hielten ihn stundenlang fest. Am Ende brachte der Hauptbeschuldigte ihn brutal um. Dann vergrub er die Leiche mit Hilfe seiner Frau im Garten. Die beiden Autos des Opfers wurden verkauft.

Anfang Juni 2016 nahmen sie einen Lastwagenbesitzer aus dem Kanton Zürich ins Visier, der sein Fahrzeug zum Verkauf inseriert hatte. Auf einer scheinbaren Probefahrt brachten sie den Mann in ihre Gewalt, fesselten ihn, zwangen ihn, einen Kaufvertrag zu unterschreiben und töteten ihn dann ebenfalls. Der Leichnam wurden in einem Waldstück im Kanton Zürich abgelegt.

Den Lastwagen versuchten sie in Deutschland zu verkaufen. Der Interessent wurde aber misstrauisch und informierte die Polizei. Die beiden Männer, später auch die Frau, wurden festgenommen. (sda)