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Fall Buttet

Geldstrafe für Buttet nach Stalking-Affäre

Die Walliser Staatsanwaltschaft hat den früheren Nationalrat Yannick Buttet zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Seine ehemalige Geliebte hatte gegen den CVP-Politiker wegen einer Stalking-Affäre Anzeige eingereicht.
Nötigung und unrechtmässige Aneignung: Die von der Staatsanwalt Wallis auf zwei Jahre Bewährung ausgesprochene Strafe gegen Yannick Buttet beläuft sich auf 30 Tagessätze zu 220 Franken. (Archiv)
Bild: Keystone/LAURENT GILLIERON

Der stellvertretende Oberstaatsanwalt des Kantons Wallis, Jean-Pierre Greter, bestätigte am Donnerstag der Agentur Keystone-sda entsprechende Informationen des Onlineportals lematin.ch.

Der Strafbefehl lautet auf Nötigung und unrechtmässige Aneignung. Buttet soll seiner Ex-Geliebten wochenlang täglich bis zu 50 Textnachrichten geschickt haben. Weiter wurde dem 41-Jährigen vorgeworfen, zu Unrecht im Besitz eines Schlüssels zur Wohnung der Klägerin gewesen zu sein.

Die von der Staatsanwalt ausgesprochene Strafe beläuft sich auf 30 Tagessätze von 220 Franken. Buttet hat wie die Klägerin zehn Tage Zeit, gegen den in dieser Woche erlassenen Strafbefehl Rekurs einzulegen.

Festnahme im Garten

Der Fall Buttet geht zurück auf Enthüllungen der Westschweizer Zeitung "Le Temps" vom vergangenen Herbst. Das Blatt berichtete, dass die Polizei den damaligen Nationalrat im Garten seiner Ex-Geliebten in Siders VS aufgegriffen hatte. Der CVP-Politiker soll bei der Frau, mit welcher er eine aussereheliche Affäre gehabt hatte, so lange geklingelt haben, bis die Frau die Gesetzeshüter rief.

Buttet, der später von sechs weiteren Frauen wegen sexueller Belästigung beschuldigt wurde, kündigte am 17. Dezember nach massivem öffentlichen Druck seinen Rücktritt aus dem Nationalrat an. Der Walliser Politiker nahm auch als Vizepräsident der CVP Schweiz den Hut. Er blieb aber Gemeindepräsident von Collombey-Muraz VS. (sda)