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Justiz

Dubioser Kunsthandel vor Gericht

Die beiden mutmasslichen Strippenzieher eines faulen Deals mit Kunstwerken haben sich am Dienstag vor Gericht gegenseitig Schuldzuweisungen gemacht. Beide sehen sich selber mehr als Opfer, denn als Täter.
Vor dem Wirtschaftsstrafgericht in Bern haben sich am Dienstag die mutmasslichen Strippenzieher eines faulen Kunst-Deals die Schuld zugeschoben.
Bild: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Laut Anklageschrift überzeugten die beiden zahlreiche Privatpersonen, ihnen Geld anzuvertrauen für einen angeblich kurz vor dem Abschluss stehenden Kauf zweier Gemälde von Weltrang, eines von Rembrandt und eines von Tizian. Die Deliktsumme liegt bei rund zehn Millionen Franken.

Ein klammer Zürcher Kunstliebhaber soll den "Tizian" einem Barbetreiber aus dem Zürcher Kreis 4 sehr günstig angeboten haben. Wenig später soll der kunstaffine Herr dem Barbetreiber einen Rembrandt sogar geschenkt haben.

Viele Geldgeber liessen sich von dieser Geschichte und wohl auch vom versprochenen Gewinn verlocken. Die Bilder dürften im internationalen Handel Dutzende Millionen Franken einbringen, jedenfalls ein Vielfaches des Kaufpreises, erzählten die beiden Angeklagten ihren potenziellen Geldgebern.

Von Meisterwerken keine Spur

Doch der Deal war faul. Der "Rembrandt" erwies sich in einem Gutachten als wertlos und der vermeintliche "Tizian" ist bestenfalls in dessen Werkstatt ohne Zutun des Meisters entstanden.

Das von den Investoren bezahlte Geld floss auch nicht in den vermeintlichen Bilderhandel, sondern in die Bar im Zürcher Langstrassenviertel, zur damaligen Freundin des Barbetreibers nach Brasilien und in Unterhaltszahlungen für die Ex-Frau.

Mit dem Barbetreiber aus dem "Chreis Cheib" sitzt auch ein Berner Geschäftsmann auf der Anklagebank. Er soll vor allem Investoren für den Kunst-Deal an Bord geholt haben. Die Zahlungen liefen dann über den Barbetreiber.

"Ich war und bin zu hundert Prozent überzeugt, dass ich der rechtmässige Eigentümer der beiden Bilder bin", gab der kahlgeschorene, muskulöse und kantige Barbetreiber zu Protokoll. Schliesslich habe er von dem inzwischen verstorbenen Kunstliebhaber eine Eigentümerbescheinigung erhalten. Auch von der Echtheit der Bilder sei er überzeugt gewesen.

Der Barbetreiber bestritt den ihm zur Last gelegten Deliktsbetrag von rund zehn Millionen Franken. So viel habe er nie erhalten. Er wisse nicht, was der Berner Geschäftsmann von seinen Geldgebern erhalten habe.

Der wegen Betrugs einschlägig vorbestrafte Berner wies am Dienstag vor Gericht jegliche Schuld von sich. Er habe auch Geld in den Kunst-Deal investiert und sei genau so ein geprellter Investor wie viele andere auch. Schuld an der Misere sei der Barbetreiber, der alle hinters Licht geführt habe.

Die Anklage wirft dem Barbetreiber und dem Berner Geschäftsmann unter anderem gewerbsmässigen Betrug, allenfalls Veruntreuung vor. Das Duo habe eng und wechselseitig zusammengewirkt und etwa zu gleichen Teilen zur Tat beigetragen. Das Gericht wird sein Urteil am 29. Mai eröffnen. (sda)