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Justiz

Beil-Attacke kommt vor Jugendgericht

Der Prozesstermin steht: Ein junger Lette, der im Oktober 2017 in Flums SG mehrere Personen mit einem Beil verletzte, muss sich kurz vor Weihnachten vor Jugendgericht für seine Taten verantworten. Der 18-Jährige ist wegen mehrfachen versuchten Mordes angeklagt.
Das Tatwerkzeug: Ein 17-jähriger Lehrlinge verletzte im Oktober 2017 in Flums SG bei einem Amoklauf mehrere Personen zum Teil schwer. Am 19. Dezember kommt er deswegen vor Jugendgericht. (HANDOUT KANTONSPOLIZEI SG)
Bild: KEYSTONE/KANTONSPOLIZEI SG

Der aus Lettland stammende Lehrling hatte in Flums acht Personen mit einem Beil angegriffen und seine Opfer zum Teil schwer verletzt. Die Polizei nahm den Täter nach einem Taser- und Schusswaffeneinsatz fest. Dabei wurde er ebenfalls verletzt.

Der 18-Jährige wird verdächtigt, am Abend des 22. Oktober 2017 bei seinem Wohnort einen Holzstapel in Brand gesetzt zu haben. Danach verletzte er auf dem Postplatz von Flums mehrere Menschen mit einem Beil. Er soll die Opfer in Tötungsabsicht attackiert haben.

Mit einem entwendeten Auto flüchtete er, landete aber bald in einem Gartenzaun. Bei einer Tankstelle griff der Beschuldigte mehrere Frauen mit einem Beil und einer Schere an und verletzte sie. Mit dem Auto eines Opfers fuhr er danach in die Fassade eines Tankstellenshops. Danach wurde er von der Polizei verhaftet.

Schwere psychische Störung

Der Beschuldigte war zum Zeitpunkt der Tat 17-Jährig. Für Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren gilt ein spezielles Strafrecht. Das Jugendstrafrecht sieht für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, die ein schweres Verbrechen begangen haben, Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren vor.

Die Jugendanwaltschaft klagt den mutmasslichen Täter beim Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland (Jugendgericht) unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes, versuchter Brandstiftung, mehrfacher einfacher Körperverletzung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz an. Sie beantragt einen Freiheitsentzug von drei Jahren sowie eine Busse von 500 Franken.

Der Beschuldigte leide gemäss forensisch-psychiatrischem Gutachten an einer schweren psychischen Störung. Es soll eine geschlossene Unterbringung angeordnet werden. Seit März ist er vorsorglich in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Der junge Mann ist nicht vorbestraft. Er war aber bereits mehrmals durch Gewaltfantasien aufgefallen.

Untersuchung gegen Polizisten eingestellt

Nach der blutigen Beil-Attacke in Flums untersuchte die St. Galler Staatsanwaltschaft, ob der Schusswaffeneinsatz der Polizei gegen den damals 17-jährigen Täter rechtmässig war. Die Anklagekammer hatte der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung dazu erteilt.

Zwei Polizisten der Kantonspolizei St. Gallen hatten bei Tankstelle in Flums mehrere Schüsse auf den jungen Letten abgegeben. Es wurden gesamthaft vier Schüsse abgefeuert. Ein Schuss streifte den Beschuldigten an der Hüfte. Ein weiterer Schuss traf ihn im Oberschenkel. Zwei Schüsse verfehlten ihr Ziel.

Die Untersuchung gegen die beiden Polizisten wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, dass die beiden Polizisten auf einen unmittelbar bevorstehenden Angriff beziehungsweise auf einen Angriff des Beschuldigten hin auf dessen Beine schossen. Damit waren die Schussabgaben wie auch der Einsatz der Taser gerechtfertigt und verhältnismässig. (sda)