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Angriff

Kettensägen-Angreifer verurteilt

Das Schaffhauser Kantonsgericht hat den 53-jährige Mann, der im Jahr 2017 mit einer Kettensäge die Mitarbeiter der CSS-Versicherung angegriffen hat, zu einer stationären Massnahme nach Artikel 59 verurteilt. Er ist schuldunfähig.
Der 53-jährige Schweizer, der 2017 mit einer Kettensäge die Schaffhauser Filiale der CSS-Versicherung stürmte, wird mit einer stationären Massnahme bestraft. Vor dem Schaffhauser Kantonsgericht gab er an, dass er sich gegen negative "Geistkräfte" habe wehren wollen. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Kantonsgericht sprach ihn am Mittwoch der mehrfachen versuchten, vorsätzlichen Tötung schuldig. Wegen seiner psychischen Erkrankung ist er allerdings nicht schuldfähig, weshalb eine normale Freiheitsstrafe nicht in Frage kommt.

Das Gericht folgte deshalb dem Antrag des Staatsanwaltes und verhängte eine stationäre Massnahme nach Artikel 59. Das heisst, dass der Angreifer eine Therapie erhält, um die Rückfallgefahr zu verringern. In fünf Jahren wird sein Zustand überprüft und entschieden, ob die Massnahme verlängert wird oder nicht. Dass er dann bereits freigelassen wird, ist aber so gut wie ausgeschlossen.

Seit März 2018 lebt der ehemalige Dachdecker bereits in der psychiatrischen Klinik in Rheinau ZH, unweit von Schaffhausen. Diese ist für die Durchführung solcher Massnahmen geeignet, weshalb der ehemalige Waldbewohner voraussichtlich dort bleiben wird.

Vollständig in einer eigenen Welt

Der Schweizer leidet unter einer schweren Form von paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie. Er ist vollständig in seiner eigenen Welt gefangen und lebt deshalb auch seit Jahren von einer IV-Rente.

Den Angriff auf die Mitarbeiter der CSS-Versicherung begründete er vor Gericht mit "Geistkräften", die auf ihn wirken würden. Die Mitarbeiter hätten ihn mit ihren negativen Kräften umbringen wollen. Da habe er sich mit der Motorsäge zur Wehr gesetzt.

Erste Zeichen für die Erkrankung gab es nach einem Vespa-Unfall im Jahr 1999. Er wurde dabei zwar erwiesenermassen nicht schwer verletzt. Seither ist er aber der festen Überzeugung, dass er ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt und Versicherungsleistungen in Millionenhöhe zugute hat. Damals traten auch die "negativen Kräfte" erstmals in seiner Wahrnehmung auf.

In einem vorgeschriebenen Schlusswort entschuldigte er sich bei den CSS-Mitarbeitern. Es tue ihm leid, was passiert sei. Danach kritisierte er jedoch in trotzigem Ton Justiz und Psychiatrie, die ihn zwingen würden, Psychopharmaka zu schlucken. "Das ist Folter." Er wolle sein Leben in Freiheit verbringen und die Medikamente absetzen - und er wolle seinen VW-Lieferwagen zurück.

Anwalt will Urteil weiterziehen

Sein Anwalt ist mit dem Urteil nicht zufrieden und wird es voraussichtlich weiterziehen. Er argumentiert, dass der Angriff eine so genannte Putativnotwehr darstellt. Dabei handelt es sich um eine Notwehr, bei der eine Person irrtümlicherweise meint, sie werde angegriffen. Im vorliegenden Fall habe der Beschuldigte tatsächlich geglaubt, die CSS-Angestellten würden ihn mit ihren Energien umbringen. Die Sache sei deshalb als Körperverletzung zu werten.

Der Anwalt fordert, den Beschuldigten "umgehend zu entlassen" und ihm 160'000 Franken Genugtuung zuzusprechen. "Entlassung" muss in diesem Fall aber nicht zwingend "Freiheit" bedeuten. Es wäre möglich, dass ein Gericht Sicherheitshaft verhängt und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) danach eine Fürsorgerische Unterbringung (FU) in einer Psychiatrie verfügt.

Angst vor Menschenhändlern

Der Mann hatte am 24. Juli 2017 die Schaffhauser Büros der CSS-Versicherung mit einer laufenden Kettensäge gestürmt und gezielt Mitarbeiter angegriffen. Zwei Männer wurden durch die Säge verletzt, ein Paar, das sich gerade beraten liess, erlitt einen Schock.

Als die Polizei beim Tatort eintraf, hatte der Angreifer bereits das Weite gesucht und war zum Bahnhof geflüchtet. Er schaffte es, unerkannt bis nach Thalwil am Zürichsee zu fahren, wo er einen Tag später festgenommen wurde.

Bei seiner Verhaftung trug er in einer Einkaufstasche zwei Pistolen-Armbrüste mit sich, die mit 16 Zentimeter langen Pfeilen geladen waren - dies, weil er sich vor der Verschleppung durch Menschenhändler fürchtete.

Die CSS ist in Schaffhausen heute nicht mehr in der Vorstadt ansässig. Sie gab die dortigen Büros aus Pietätsgründen auf und suchte sich eine neuen, unbelasteten Standort. (sda)