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Justiz

Angeblicher Mordkomplotteur freigesprochen

Das Regionalgericht in Bern hat am Freitag einen 43-jährigen Schweizer vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Mord freigesprochen. Für eine Verurteilung fehlten dem Gericht eindeutige Beweise.
Das Regionalgericht Bern hat am Freitag einen Mann vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zu einem Mord freigesprochen. (Themenbild)
Bild: KEYSTONE/DOMINIC FAVRE

Gerichtspräsident Peter Müller machte am Freitag bei der Eröffnung des Urteils klar, dass das Gericht nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) entschieden habe.

Für vergleichsweise leichtere Widerhandlungen gegen das Fernmelde- und das Waffengesetz, derer er ebenfalls angeklagt war, erhielt der Mann eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken und eine Busse von 300 Franken aufgebrummt.

Zwielichtige Gestalten

Das Gericht hatte es mit einer verworrenen Geschichte zweier verkrachter Freunde zu tun, die beide Verbindungen in die Hanfszene hatten. Der Angeklagte stand bei seinem Freund finanziell in der Kreide. Ob der Geldforderung gerieten sich die beiden Männer arg in die Haare.

Laut Anklage soll der 43-jährige Schweizer daraufhin versucht haben, einen gerichtsnotorischen Kriminellen zu dingen, um den Gläubiger und dessen Familie an deren Domizil "wegzuknallen". Der Angeklagte hätte dann den Tresor der Opferfamilie aufbrechen wollen. Die Beute hätten sich die beiden geteilt, kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss.

Doch der vermeintlich gedungene Mörder habe gar nie im Sinn gehabt, die Tat auszuführen und sei darum auch zum vereinbarten Termin nicht erschienen. Stattdessen informierte er das geplante Opfer und ging zusammen mit diesem zur Polizei, um seinen Auftraggeber zu verpfeifen. Die Anklage forderte eine elfjährige Freiheitsstrafe für den Angeklagten.

Nur fingierter Raub

Die Verteidigung hingegen hielt diese Version für ein Fantasiegebilde. Sein Mandant habe wohl seinen Gläubiger ausnehmen wollen, denn damit wäre er seine Geldsorgen los gewesen. Doch einen Mord habe er nicht begehen wollen.

Der Angeklagte habe vielmehr versucht, die sich in Scheidung befindliche Ehefrau des Opfers für einen fingierten Raubüberfall zu gewinnen. Diese sei damals wohl kaum gut auf ihren Noch-Ehemann zu sprechen gewesen und habe ebenfalls Geld gebraucht.

Das Opfer habe davon Wind bekommen und sich auf seine Weise gerächt: indem es die Angelegenheit zum geplanten Mord aufgebauscht habe. Um diese Version glaubhaft zu machen, habe der Mann einen Kronzeugen mit Geld zu falschen Aussagen bewegt. Der Kronzeuge war niemand anderes als der vermeintlich gedungene Mörder.

Die Anklage stellte stark auf dessen Aussagen ab, wie die Staatsanwältin im Rahmen der Parteivorträge einräumte. Das Gericht hingegen war der Ansicht, dass die Aussagen des Kronzeugen alles andere als konsistent und widerspruchsfrei seien.

Gerichtspräsident Peter Müller wies auch darauf hin, dass es dem Gericht etwas schwerfalle, einem Zeugen uneingeschränkt zu glauben, der im Rahmen seiner Einvernahmen die Bemerkung fallen lasse, seine Aussagen hingen davon ab, wer besser bezahle.

Erklärung passt zu Raub

Die erhärteten Fakten würden den fingierten Raub ebenso gut, wenn nicht sogar besser erklären als einen Mord, kam das Gericht zum Schluss. Als Beispiel nannte Müller die Tatsache, dass der Angeklagte erwiesenermassen kurz vor der geplanten Tat in einem Baumarkt eine Trennscheibe, Klebeband und Brecheisen gekauft habe - alles Utensilien, die eher auf einen Einbruch oder eben einen fingierten Raub hindeuteten.

Auch das gewählte Datum für den angeblichen Mord war dem Gericht suspekt. Denn am besagten Tag weilte das Opfer im Ausland; und dies wusste der Angeklagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sda)