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Polizeiwarnung

Auch an der Fasnacht sind Waffen-Imitationen illegal

Das Waffengesetz verbietet das Tragen von Imitations-, Schreckschuss- und Softair-Waffen. Trotzdem lassen sich Fasnächtler gerne dazu verlocken. Die Polizei warnt vor möglichen Folgen.
Softair-Pistolen wie diese sind auf den ersten Blick kaum von echten Pistolen zu unterscheiden. (Archivbild: Chris Iseli)

(sre/gh) Die heissen Tage der Fasnacht 2020 stehen in der ganzen Region vor der Tür, und auch dieses Jahr sehen sich die Polizeikorps wieder mit Feiernden konfrontiert, die zu ihrer Verkleidung eine Waffe tragen.

Laut Luzerner Polizei liessen sich Fasnächtler dazu verlocken, für die Fasnacht auf Online-Portalen im Ausland Imitations-, Schreckschuss und Softairwaffen zu bestellen. Regelmässig werde festgestellt, dass Kostümierte solche Waffen mit sich tragen, wenn sie sich beispielsweise als Cowboys oder Polizisten verkleiden.

Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen gelten gemäss Waffengesetz als Waffen. Das Tragen solcher Waffen in der Öffentlichkeit ist verboten. Erlaubt sind nur Gegenstände, welche auf den ersten Blick als Spielzeugwaffen erkennbar oder transparent sind.

In einer Mitteilung warnt die Luzerner Polizei nun vor den Folgen. Um Waffen, Waffenbestandteile, Munition oder Munitionsbestandteile in die Schweiz einzuführen, benötigt man eine Bewilligung vom Bundesamt für Polizei (fedpol). Werden solche illegalen Einfuhren beim Zoll festgestellt, wird durch die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung eröffnet.

Kommt es zu einer Verurteilung, droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Hinzu kommen Untersuchungskosten von mehreren hundert Franken. Zusätzlich kann es zu einem Eintrag ins Strafregister kommen.

Keine Spezialkontrollen in Schwyz

Die Luzerner Polizei werde während der Fasnachtszeit keine Spezialkontrollen diesbezüglich durchführen. Sollten aber im Rahmen der verstärkten Präsenz strafbare Handlungen festgestellt werden, müssen die Beteiligten mit einer Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft und den rechtlichen Folgen rechnen. Gleich läuft es auch im Kanton Schwyz, wie Polizeisprecher Florian Grossmann auf Anfrage des «Boten» bestätigt. Spezielle Kontrollen sind keine vorgesehen, aber auch zur Fasnachtszeit gelte natürlich das Waffengesetz. Verstösse würden entsprechend geahndet. sre/gh

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