Glarus/Ziegelbrücke. – Das Glarner Kantonsgericht wies die Klage ab, jetzt befasst sich das Obergericht mit dem Fall, der auf das Jahr 2005 zurück geht. Die US-Army hatte eine Ziegelbrückner Firma beauftragt, ihre Truppen zu versorgen. Diese stellt einen Deutschen Bäcker an, um mitzuhelfen, mitten in der Steppe eine Grossbäckerei einzurichten.
Überstunden oder nicht?
Der Bäcker sagt nun aber, dass er viel mehr gearbeitet habe, als abgemacht war und fordert rund 144 000 Franken für Überstunden. Die beklagte Firma argumentiert, dass eventuelle Überstunden im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurden.
Die beiden Parteien blieben bei der Verhandlung vor Obergericht am Freitag damit bei der gleichen Argumentation wie vor dem Kantonsgericht. Dieses hatte nach dem Scheitern der Vergleichsverhandlungen die Klage abgewiesen. Der Bäckers könne die Überstunden nicht genügend belegen. (so)