Mo, 17.06.2013 15:54 | 0 Kommentare
Nie vor 09.00 Uhr morgens und immer mit einem Uferabstand von mindestens 500 Meter: Die Wakeboarder und die Schifffahrtsämter der Kantone Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden sowie Luzern führen die freiwilligen Regeln für das Wakeboarden auf dem Vierwaldstättersee weiter.
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