Schwyz. – Im Nachhinein wussten es alle: Das Wahlgesetz in der neuen Kantonsverfassung entspricht nicht dem Bundesgesetz. Entsprechend zeichnet sich ab, dass die Verfassung in den Eidgenössichen Räten, wo sie noch dieses Jahr behandelt werden soll, das gleiche Schicksal erleidet wie jene aus den Kantonen Nidwalden und Graubünden. Sie wird zumindest teilweise zurückgewiesen.
Darüber, wie dann vorgegangen werden soll, ist man sich nicht einig. CVP-Nationalrat Alois Gmür geht davon aus, dass nur das Wahlgesetz geändert werden muss, SVP-Nationalrat Pirmin Schwander will, dass noch einmal über die ganze neue Verfassung abzustimmen sei, wie er gegenüber den March-Anzeiger erklärte. (fs)