Nationalratskommission erstattet Anzeige

Die Indiskretionen zum Kampfflugzeug Gripen haben Folgen: Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK) hat am Mittwoch Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses erstattet.

  • SIK-Präsidentin Chantal Galladé (SP, ZH) und Vizepräsident Thomas Hurter (SVP, SH) (Archiv).
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Bern. – Es geht um einen Artikel in der «Sonntagszeitung» und in «Le Matin Dimanche» von vergangenem Sonntag, der sich auf Sitzungsprotokolle der Subkommission zur Beschaffung des neuen Kampfflugzeuges stützte. Die Protokolle waren an die Presse gelangt.

Unter Verdacht stehen sowohl Mitarbeitende im Verteidigungsdepartement (VBS) als auch Mitglieder Subkommission, welche die SIK mit der Untersuchung des Evaluationsverfahrens für den Kampfjet betraut hat.

Die Mitglieder der Subkommission und ein «enger Kreis von Personen» aus dem Verteidigungsdepartement hätten diese Protokolle gehabt, sagte SIK-Präsidentin Chantal Galladé (SP/ZH) auf Anfrage. Wer darüber hinaus im Besitz der Protokolle gewesen sei, werde nun untersucht. Der Untersuchung dürfe nicht vorgegriffen werden. SIK-Mitglieder, die nicht in der Subkommission sässen, hätten die Protokolle aber nicht gehabt.

Fest steht für die SIK, dass die Weitergabe der Protokollauszüge einen «schwerwiegenden Verstoss» gegen die Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen darstellt. Dadurch würden unter Umständen Personen gefährdet, die den Kommissionen Auskünfte erteilten, schreibt sie in einer Mitteilung.

Dies dürfe nicht toleriert werden, da sonst die offene Diskussion in den Sitzungen nicht mehr gewährleistet sei und die Kommissionen Gefahr liefen, dass ihnen sachdienliche Informationen vorenthalten würden.

Mit der Anzeige wolle sie klar signalisieren, dass sie Verstösse gegen die Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen «in keiner Weise» dulde, schreibt die Kommission. Eine Sitzung hielt sie dazu nicht ab: Den Entscheid zur Strafanzeige fasste sie via Zirkularbeschluss.

Zu einem späteren Zeitpunkt will die Kommission die Frage der Indiskretionen thematisieren und dabei prüfen, mit welchen Massnahmen die Vertraulichkeit ihrer Beratungen besser gewährleistet werden könnte. (sda)

  • Quelle: sda
  • Datum: 16.05.2012 13:22 Uhr
  • Webcode: 36456
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Mi, 16.05.2012 13:08 | Kerzenmacher Boris

Höchst...

gefährlich Anzeige zu erstatten, wenn man z. B. Dokumentenfälschung, vorsätzliche Verleumdungen und Amtsgeheimnisverletzung aufgedeckt hat. Zumindest im Kt. TG zieht das Kosten für das Opfer von über 950000 Fr nach sich inkl. Jobverlust und gewalttätige Übergriffe durch Komplizen der Straftäter. Mit Anzeigen gegen schwer kriminelle Straftäter sollte man daher, zumindest im Kt. TG, sehr vorsichtig sein ansonsten die Lebensqualität erheblich sinken kann.

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