Kanton. - Die Feindschaft zwischen Kantonsgerichtspräsident Martin Ziegler und Untersuchungsrichter Georg Boller sind alt. Sie dürften entstanden sein, als Ziegler noch als Anwalt mit Untersuchungsrichter Boller einen Konflikt hatte, der bis nach Strassburg ausgefochten wurde.
Mehrmals kam es dann zur Konfrontation zwischen dem Kantonsgericht und der Strafverfolgungsbehörde. Nicht nur Boller, sondern auch andere Untersuchungsrichter wurden offenbar geringgeschätzt. Als sich die Situation im Nachgang zu Indiskretionen zuspitzte, beging oder deckte Ziegler Handlungen, die Marty als rechtswidrig bezeichnet.
Das Gutachten kommt zum Schluss, die Strafanzeige von Regierungsrat Peter Reuteler gegen Ziegler sei notwendig gewesen. Doch auch bei der Vizepräsidentin des Kantonsgerichts dränge sich zumindest eine Verwarnung auf.
In der Affäre einen hohen Preis zahlen musste gemäss Marty die Staatsanwaltschaft: den Abgang von drei erfahrenen Magistraten. Zudem sei eine bedrückende Atmosphäre entstanden.
Marty fand nach eigenen Angaben eine Stimmung vor, die ihn an eine belagerte Festung erinnerte. Boller, der 2011 seiner Funktion enthoben und frühpensioniert wurde, sei sicherlich mitverantwortlich für den fehlenden Dialog mit dem Kantonsgericht, schreibt Marty. «Trotzdem sind wir der Auffassung, dass Georg Boller es sicherlich nicht verdient hatte, so behandelt zu werden.» (sda)