Chur. – Die Regierung hat auf Anfang Jahr die Fallpauschalen für die Abrechnung von stationären Leistungen der Bündner Akutspitäler superprovisorisch festgesetzt, sofern zwischen den Spitälern und den Krankenversicherern keine Einigung über deren Höhe erzielt wurde.
Die Tarifpartner hatten bis Ende Januar Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen. Nach Ablauf dieser Frist hat die Regierung nun die Fallpauschalen unverändert für die Dauer des Tariffestsetzungsverfahrens provisorisch festgelegt. (so)