Bern. – Seit 2011 passt das Eidg. Finanzdepartement (EFD) jährlich die Tarifstufen und Abzüge der direkten Bundessteuer dem Landesindex der Konsumentenpreise an. Massgebend ist der Stand am 30. Juni. Bei negativer Teuerung ist eine Anpassung ausgeschlossen.
Am 30. Juni 2012 lag der Index laut EFD bei 160,2 Punkten - 1,7 Punkte tiefer als ein Jahr zuvor. Es ist das erste Mal, dass diese Situation eintritt.
Damit gelten für die direkte Bundessteuer und die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer auch für 2013 die Tarife und Abzüge, die am 22. September 2011 angepasst worden waren. Der nächste Ausgleich der kalten Progression wird laut EFD auf Basis des letzten Ausgleichs vorgenommen.
Von kalter Progression wird gesprochen, wenn das Einkommen aufgrund des Teuerungsausgleichs steigt und die Betroffenen dadurch in eine höhere Tarifstufe rutschen und mehr Steuern bezahlen müssen. Auf Anfang 2011 hat der Bund für die direkte Bundessteuer einen automatischen jährlichen Ausgleich der kalten Progression eingeführt. (sda)
Glücklicherweise...
muss man als Opfer schwerkrimineller Straftaten keine Krankenkasse, Steuern etc. mehr bezahlen wenn man gezwungen wird Schwarzarbeit zu verrichten, weil man kein Arbeitslosengeld/Sozialhilfe erhält, obwohl man 25 Jahre lückenlos einzahlte. Noch besser allerdings ist, dass mit dem gesparten Steuer/KKgeld viel mehr Urlaub drinliegt und bessere Privatversicherungen abgeschlossen werden können. Und wenn Schwarzarbeit aus Notwehr verrichtet wird, kann von den Behörden nichts dagegen unternommen werden, sofern die Schwarzarbeit die Integrität, Unabhängigkeit und Sicherheit der betroffenen Familie gewährleistet. Daher interessiert die kalte Progression wenig bis gar nicht.