Bern. – Damit bestätigte das EDA einen entsprechenden Bericht des «Blick» vom gleichen Tag. Die kenianischen Behörden hätten die Schweiz noch nicht kontaktiert, erklärte das EDA gegenüber der Nachrichtenagentur sda weiter. Gemäss dem Bundesamt für Migration ist der Verhaftete im Besitz eines Schweizer Ausländerausweises C. (sda)
Nicht...
verwunderlich! Was heute schon für Typen Aufenthaltsgenemigungen und soger die CH-Bürgerschaft erhalten, ist gelinde gesagt unerträglich. Da ist vom einfachen Drogendealer über den Einbrecher bis zum Mörder die ganze Palette vorhanden.