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Zuger Kantonsrat

Raumplanung: Kompromiss ohne Not verworfen

Die Zuger Exekutive steht vor einem Scherbenhaufen. Der Kantonsrat hat die geplanten Neuerungen im Bau- und Planungsgesetz beerdigt. Die folgen dieses Aktes sind noch unklar.
Beim der Revision des Bau- und Planungsgesetzes steht die Zuger Regierung wieder auf Feld eins.
Bild: Stefan Kaiser / Neue ZZ

Marco Morosoli

marco.morosoli@zugerzeitung.ch

Es geht die Rede, dass das Selbstvertrauen eines Eishockeyspielers in Monaten aufgebaut, jedoch innerhalb von Sekundenbruchteilen zerstört ist. Das ist jedoch noch gar nichts. Der Zuger Kantonsrat hat gestern Morgen bei der Debatte über den ersten Teil von umfassenden Anpassungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG) gleich das ganze Paket versenkt. Er hat die ganze Vorlage in der Schlussabstimmung mit 41 Nein- zu 33 Ja-Stimmen als Ganzes abgelehnt und damit einen austarierten Vorschlag, der in vier Jahren aufgegleist worden war, zur Makulatur werden lassen.

Nach dem Votum hat der Baudirektor Urs Hürlimann den Kantonsratssaal geknickt verlassen. Eine Stunde vorher war er noch guter Dinge gewesen. Er hoffte auf ein gutes Ende seines grossen Projektes, mit dem die vom Bund geforderte Umsetzung der Mehrwertabgabe und weitergehende Planungsinstrumente zur Gebietsverdichtung ins kantonale Recht integriert worden wären. Doch nachdem der Kantonsrat das Geschäft gekübelt hat, ringt Urs Hürlimann um Worte: «Ich bin enttäuscht.» Er habe versucht «Brücken zu bauen».

Konsternierung in der Mitte

Konsterniert zeigt sich auch Kantonsrat Heini Schmid (CVP/Baar). Er hat die umfassende Bauvorlage als Präsident der Kommission für Raumplanung und Umwelt eng begleitet. In seiner Funktion hat er unzählige Stunden aufgewendet, um dem Geschäft zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei ist er unzählige Male ans Rednerpult geschritten und hat versucht zu vermitteln, um einen möglichst grossen gemeinsamen Nenner zu finden. Vergebens. «Es ist unvorstellbar, was da passiert ist», sagt Schmid. Jetzt beginne alles wieder «auf Feld eins». Das gestrige Verdikt «geht für ihn gar nicht». Er fasst sich dann wieder, und analysiert das Geschehene im Foyer des Kantonsratssaals: «Am linken wie am rechten Rand sinkt die Bereitschaft, Kompromisse einzugehen.» Die Folge davon seien «unheilige Allianzen». Er habe in der Kommission versucht «einen Mittelweg zu finden». Dieses Vorhaben sei mit «Glanz und Gloria gescheitert».

Vor der finalen Abstimmung hatte es der Kantonsrat mit 44 Nein- zu 30 Ja-Stimmen schon abgelehnt, das brisante Geschäft, wie vom Baudirektor vorgeschlagen, in drei Teile aufzusplitten. Dadurch hätte der Rat die bundesrechtlichen Vorgaben, die Gebietsverdichtung wie auch den überobligatorischen Bereich der Mehrwertabschöpfung einzeln beurteilen können. Hürlimann hatte dabei wohl im Kopf, mindestens den Teil des Gesetzespaketes zu retten, das der Bund den Kantonen als zwingend aufgedrückt hat.

Wenig erstaunlich: Selbst die Frage der Aufteilung der PBG-Vorlage hat bei der gestrigen Sitzung Stoff für eine längere Debatte über Formalien geboten. Die stellvertretende Landschreiberin Renée Spillmann Siegwart hat für die Beurteilung dieser Frage sogar Materialien zur Debatte über die Geschäftsordnung des Kantonsrates vor vier Jahren zu Rate ziehen müssen. Immerhin scheint jetzt beantwortet zu sein, dass eine solche Aufgliederung der Geschäftsordnung des Kantonsrates nicht widerspricht.

Bei Lichte betrachtet gibt es nach dem gestrigen Marathon zum PBG auch Gewinner. Die FDP hatte auf die zweite Lesung beantragt, dass alle Bestimmungen zur Gebietsverdichtung «integral» zu streichen seien. Dies nach ihrer Maxime: «Das Eigentum, eines unserer höchsten Güter, ist konsequent zu schützen.» Auch die SVP frohlockt. Ihre Fundamentalopposition trägt Früchte. Wie Manuel Brandenberg (SVP/Zug) sagt, sei seine Partei «nicht gegen die bundesrechtlichen Vorschriften». Diese müssten aber ohne jegliche vom Regierungsrat ergänzte Zusätze umgesetzt werden. Der Linken bleibt dagegen nur die Hoffnung, dass es gelingt, eine Vorlage auf den Weg zu bringen, die ihren Vorstellungen entspricht. Barbara Gysel (SP/Zug) sagt: «Es stellt sich die Frage, wie viel Wachstum wir im Kanton wollen.» Die jetzige Situation ist für sie «verworren».

Es droht der Eidgenössische Pranger

Fakt ist: Setzt der Kanton das Bundesrecht, das eine Mehrwertabschöpfung bei Neueinzonungen verlangt, bis zum 1. Mai 2019 nicht um, droht der eidgenössische Pranger. Die Folge: Jegliche Neu- oder Umzonungen, ja selbst Arrondierungen sind für den Kanton Zug ab diesem Datum nicht mehr möglich, bis er die Bundesvorschriften umgesetzt hat. Manuel Brandenberg sagt: «Es ist möglich, dass es nicht so weit kommt.» Sein Kollege Heini Schmid widerspricht: «Das reicht nicht.»

Baudirektor Urs Hürlimann denkt noch nicht so weit. Er sagt nur: «Wir müssen das Resultat zuerst analysieren.» Unklar ist nach dem gestrigen Verdikt des Kantonsrats auf jeden Fall, wie es mit den angedachten Ortsplanungsrevisionen in den Gemeinden weitergehen soll. Schon in der Debatte hat der CVP-Kantonsrat Andreas Etter (Menzingen) gesagt: «Wenn wir nun im Kanton Zug schon einen Tunnel bohren, sollten wir trotz allem das Bauen von Brücken nicht vernachlässigen.» Ob dies bald wieder gelingt?

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