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Zug: Fall Ivo Romer wird weitergezogen

Der Fall des ehemaligen Zuger Stadtrats Ivo Romer geht in eine weitere Runde. Nun wird sich das Bundesgericht damit beschäftigen.
Blick in den Gerichtssaal des Zuger Obergerichts. (Bild: Christof Borner-Keller)

Das Urteil des Zuger Obergerichts im Fall des ehemaligen Zuger Stadtrats Ivo Romer wurde ans Bundesgericht weitergezogen, wie das Zuger Obergericht bestätigt. Der ehemalige Zuger FDP-Politiker Ivo Romer wurde in der Berufung vor dem Obergericht im April dieses Jahres zu einer Freiheitsstrafe von 55 Monaten (4 Jahre und 7 Monate) verurteilt.

Die Vorinstanz – das Zuger Strafgericht – hatte den 54-Jährigen zu einer Strafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Das Obergericht sah die Tatbestände der mehrfachen qualifizierten Veruntreuung, der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung und der mehrfachen Urkundenfälschung als erfüllt an.

Ivo Romer wird vorgeworfen, mehrere Millionen Franken aus dem Vermögen einer wohlhabenden Witwe für sich abgezweigt zu haben und dies vertuscht zu haben. Die vermögende Dame verstarb im September 2011 im Alter von 96 Jahren.

haz

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