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Baar

Barbetreiberin verstösst erneut gegen Lotteriegesetz

Die Betreiberin eines Baarer Lokals hat erneut gegen das Lotteriegesetz sowie das Ausländergesetz verstossen, wie die Strafverfolgungsbehörden bei einer Nachkontrolle feststellten. Eine illegal arbeitende Serviceangestellte wurde des Landes verwiesen.

Bei einer Nachkontrolle in einer Baarer Bar am Donnerstagabend hat die Zuger Polizei erneut mehrere Verstösse gegen das Ausländer- sowie gegen das Lotteriegesetz feststellen müssen. Bereits 2015 sowie 2017 lagen solche Verstösse im betreffenden Lokal vor, teilen die Zuger Strafverfolgungsbehörden mit.

Die Einsatzkräfte stellten mehrere Wettcomputer und einen grösseren Geldbetrag sicher. Die 38-jährige Barbetreiberin serbischer Herkunft muss sich nun vor der Staatsanwaltschaft Zug für Verstösse gegen das Lotteriegesetz sowie gegen das Ausländergesetz verantworten.

Landesverweis für Serviertochter

Auch trafen die Einsatzkräfte bei ihrer Durchsuchung auf eine illegal arbeitende Servicekraft. Die 33-jährige Frau aus Bosnien-Herzegowina konnte keine Arbeitserlaubnis vorweisen. Sie wurde durch die Staatsanwaltschaft per Schnellverfahren zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Das Amt für Migration hat die Frau zudem des Landes verwiesen. Sie wird am Dienstag in ihre Heimat ausgeschafft. Zudem wird sie mit einem dreijährigen Einreiseverbot für den Schengenraum belegt.

pd/lur