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Alkoholverkauf

Zug setzt auf Zentralschweizer Jugendschutzplattform

Schweizweit ist es untersagt, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bier, Wein und Spirituosen zu verkaufen. Weil in der Praxis dieses Verbot oft ingoriert wird, holt sich der Kanton Zug Unterstützung mittels Onlineplattform.

Die Bestimmungen sind klar: Bier und Wein dürfen nicht an unter 16-Jährige verkauft werden – Spirituosen nicht an unter 18-Jährige. Dennoch war es Jugendlichen im Jahr 2016 möglich, in jedem zehnten Stadtzuger Betrieb Alkohol zu kaufen, wie der Kanton Zug mitteilt.

Das zeigen Ergebnisse mehrere Testkäufe im Auftrag der Stadt Zug. Ebenfalls Testkäufe führte die Eidgenössische Alkoholverwaltung durch. Das Resultat: Am Zuger Seefest 2016 wurde bei zehn von 16 Tests unerlaubt Alkohol an Jugendliche verkauft. 

Auf Anfang 2017 hat sich der Kanton Zug dazu entschieden, sich der Zentralschweizer Jugendschutzplattform www.jugendschutz-zentral.ch anzuschliessen. Die Kantone Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Uri sind bereits Mitglied. Die Plattform bietet hilfreiche Informationen, um einen gelungenen Event zu organisieren. Auch kantonale Gesetze und aktuelle Angebote sind dort aufgeführt.

pd/chg

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