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Cham

Gericht hebt Bettenbeschränkung auf

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Chamer Andreas-Klinik bezüglich der Beschränkung der Bettenzahl gutgeheissen. Die Privatklinikgrupe Hirslanden nimmt den Entscheid mit Freude zur Kenntnis.
Andreas Klinik in Cham.
Bild: PD

Die Andreas-Klinik Cham hat 2011 Beschwerde eingereicht, nachdem der Regierungsrat des Kantons Zug die Bettenzahl für die Klinik auf 37 Betten für Zuger Patienten beschränkt hatte. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht die Bettenzahlbeschränkung im Kanton Zug aufgehoben, wie die Privatklinikgruppe Hirslanden mitteilt.

Die Klinik nimmt den Gerichtsentscheid erfreut zur Kenntnis. Sie sieht sich in ihrer Ansicht bestätigt, dass eine Beschränkung der Bettenzahl nach dem neuen Krankenversicherungsgesetz unrechtmässig ist.

Keinen Erfolg hatte die Andreas Klinik als Teil der Hirslanden-Gruppe mit einer weiteren Beschwerde. Sie erhielt im Bereich Herz und Gefässe keine Leistungsaufträge, was nun vom Bundesverwaltungsgericht gestützt wird. «Die Klinik respektiert diesen Entscheid und bedauert, dass diese Leistung im Kanton Zug von Hirslanden nicht angeboten werden kann», heisst es weiter.

pd/rem

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