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Uri

Tempo-30-Zone in Bürglen wird Ende März umgesetzt

Mit dem Entscheid des Obergerichts vom 7. Juli 2017 ist der Beschluss zur Einführung der Tempo-30-Zone in Bürglen rechtskräftig geworden. Die Baudirektion Uri setzt die Tempo-30-Zone Ende März um.
Insbesondere die Fussgängerstreifen beim Postplatz und unterhalb der Adlerkurve (Bild) werden sicherer gemacht.
Bild: Bild: Florian Arnold (Bürglen, 12. Februar 2014)

Die neue Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Klausenstrasse in Bürglen betrifft insgesamt 250 Meter (Abschnitt Stotzigweg bis Raiffeisen-Bankfiliale), wie die Baudirektion Uri am Dienstag mitteilte. Die Tempo-30-Zone wird mit Signalisationen gekennzeichnet.

Innerhalb der Zone werden links und rechts am Strassenrand farbige Markierungen angebracht, damit die Tempo-30-Zone gut erkennbar ist. Damit werden die Fussgängerstreifen beim Postplatz und unterhalb der Adlerkurve sicherer gemacht.

Parallel trifft die Gemeinde Bürglen zusätzliche Massnahmen, um die Parkierung auf dem Postplatz zu verbessern. Die Parkplätze für Autos werden neu angeordnet und markiert.

Behindertengerechte Bushaltestellen

Derzeit werden im Kanton Uri aufgrund des Gesetzes zur Behindertengleichstellung zudem alle öV-Haltestellen überprüft. Ziel ist es, dass wichtige Haltestellen behindertengerecht ausgestaltet werden.

Dabei werden auch die bei den Haltestellen auf dem Postplatz, unter anderem auch wegen der Nähe zum Altersheim und zu Arztpraxen, Massnahmen getroffen werden müssen.  (pd/zim)

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