notifications
Schuldenbremse

Kanton Uri soll praktikablere Schuldenbremse erhalten

Im Kanton Uri soll die Schuldenbremse künftig unter gewissen Bedingungen auch über längere Perioden Defizite zulassen. Die schlägt der Regierungsrat in seinem Revisionsentwurf für die Schuldenbremse vor.

Anlass der Revisionsbemühungen, die der Landrat mit Motionen angestossen hatte, sind grosse Investitionsvorhaben des Kantons. Die heutige Schuldenbremse werde der anstehenden Entwicklung nicht gerecht, schreibt der Regierungsrat in seinem am Dienstag publizierten Bericht und Antrag an das Kantonsparlament.

Der Regierungsrat will die Schuldenbremse grundlegend anpassen und nicht nur für Grossprojekte lockern. Im Zentrum stehe aber nach wie vor eine auf die Dauer ausgeglichene Rechnung.

Defizite sollen über eine längere Periode zulässig sein, solange die Reserven genügend gross sind. Das budgetierte Defizit soll aber nicht grösser sein als zwölf Prozent der Nettoerträge aus den kantonalen Steuern.

Das vom Regierungsrat vorgelegte Budget soll die Vorgaben der Schuldenbremse nicht zwingend erfüllen müssen. Werden die Vorgaben aber nicht erfüllt, so soll der Regierungsrat zusammen mit dem Budget Massnahmen vorschlagen müssen, wie die Defizitbeschränkung eingehalten werden könnte.

Es ist möglich, dass die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen noch nicht im Budgetjahr greifen, etwa wenn eine Gesetzesänderung nötig ist. Wenn der Landrat den von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen nicht zustimmt, soll der Steuerfuss erhöht werden.

Nach den Beratungen im Landrat sollen die Stimmberechtigten am 25. November über die neue Schuldenbremse befinden. Diese soll auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten. (sda)

Kommentare (0)