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Tierseuchen

Kanton Uri entschädigt Viehhalter wegen Rinderseuche

Der Kanton Uri entschädigt Rindtierhalter, die wegen der Tierseuche Bovine Virus-Diarrhoe (BVD) finanzielle Mehraufwendungen leisten müssen oder Einbussen erleiden. Es geht dabei um rund hundert trächtige Kühe, die wegen des Virus abgetrennt gehalten werden müssen.
Auch bei einem auf der Alp Fiseten gesömmerten Tier wurde ein positiver BVD-Befund festgestellt.
Bild: Archivbild Urner Zeitung

BVD war im August auf den Urner Alpen Fiseten und Alplen ausgebrochen. Wird eine Kuh angesteckt, zeigt sie Grippesymptome und bildet Antikörper.

Problematisch kann es sein, wenn eine Kuh während der Erkrankung trächtig war, weil das Kalb in den ersten fünf Monaten gegen BVD keine Antikörper bildet. Das junge Tier kann deswegen infiziert sein und nach der Geburt Viren ausscheiden. Um die Ansteckung weiterer Tiere zu verhindern, werden die BVD-Kälber getötet.

Im Kanton Uri gab es von den Betrieben mit Tieren, die BVD hatten, rund hundert trächtige Kühe. Diese werden von den anderen Rindern getrennt gehalten. Die Abkalbung findet in einem separaten Stall statt.

150 Franken pro Tier

Den Tierhaltern entstehen durch diese sogenannten verbringungsgesperrten Tiere zusätzliche Aufwendungen, und es können Verkaufserlöse ausbleiben. Der Regierungsrat hat als pauschale Entschädigung 150 Franken festgelegt.

Ist das Neugeborene kein Träger des BVD-Virus, kann die Verbringungssperre aufgehoben werden. Ist das Kalb infiziert, dauert die Sperre länger. Es werden weitere 300 Franken ausgezahlt. Diese Tiere werden ausgemerzt.

Die Entschädigungen werden aus dem Tierseuchenfonds gezahlt. Für die Menschen ist die Seuche ungefährlich. (sda)

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