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Parlament

Die Beschlüsse des Urner Landrates in Kürze

Der Landrat Uri hat am Mittwoch:

- die Verordnung über die Bereitschaftsentschädigung für Hebammen mit 60 Ja- zu 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen. Ab 2018 erhalten die Urner Hebammen vom Kanton bei einer Hausgeburt oder einer Beleghebammen-Geburt eine pauschale Bereitschaftsentschädigung von 400 Franken und bei einer ambulanten Wochenbettbetreuung von 200 Franken. Der Kanton rechnet mit Kosten von 68'000 Franken jährlich ( Zum Artikel » ).

- einer Erhöhung des Verpflichtungskredits für das Strassenunterhaltsprogramm (UHP) 2016 bis 2019 um 8,1 Millionen Franken auf 30,7 Millionen Franken mit mit 61 Ja- zu 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt. Hintergrund ist, dass die Kosten, die der Bau der West-Ost-Verbindungsstrasse (WOV) verursacht, später anfallen als geplant, nämlich erst ab 2019. Eine von der Regierung geforderte weitere Aufstockung um 2,5 Millionen Franken aus bereits genehmigten Sanierungskrediten lehnte er mit 47 Nein- zu 12 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung ab. ( Zum Artikel » ).

- das Leistungsprogramm des Kantonsspitals Uri ab dem Jahr 2018 mit 58 Ja- zu 3 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen mit zwei Direktiven an die Regierung zurückgewiesen. Das neue Programm ist nötig geworden nach der Revision des Gesetzes über das Kantonsspital Uri im September. Kritik sorgten die Vorlage der Regierung in zwei Punkten. Einerseits sollte das Programm nur seitens des Spitals oder in gegenseitigem Einvernehmen kündbar sein, anderseits sollte es auf unbefristete Dauer gelten. Als Eingeständnis gegenüber der Opposition im Rat beantragte die Regierung in der Session, das Programm vorerst für ein Jahr zu genehmigen, jedoch ohne Erfolg ( Zum Artikel » ).

- den Bericht der interparlamentarische Fachhochschulkommission der Hochschule Luzern - FH Zentralschweiz zur Kenntnis genommen.

- zwei Interpellationen und vier Anfragen behandelt. (sda)

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