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Illegale Bauten

Anonyme Anzeigen gegen Bausünder sollen in Uri weiter möglich sein

Soll man eine Person weiterhin anonym anzeigen können, die illegale Bauten erstellt hat? Die Urner Regierung sagt Ja und will damit keine Anpassung vornehmen.

Matthias Stadler

matthias.stadler@urnerzeitung.ch


Die Schattdorfer SVP-Landräte Hans Gisler und Roland Poletti schlugen in einer Anfang Jahr eingereichten parlamentarischen Empfehlung Anpassungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vor. Sie empfahlen darin, dass bezüglich Bauaufsicht eine gleiche Behandlung in allen Urner Gemeinden ein dringendes Ziel sein soll. Zudem soll überprüft werden, ob aus den Gemeindebaukommissionen eine Aufsichtskommission gebildet werden soll.
Zu guter Letzt empfahlen die beiden Landräte, dass anonyme Anzeigen zu illegalen Bauten nicht mehr möglich sein sollen. «Anzeigen sollen künftig nur noch in persönlicher oder schriftlicher Form angenommen werden», heisst es im Vorstoss von Gisler und Poletti. Die SVP-Vertreter störten sich auch daran, dass «bei Anzeigen sogar auf anonyme telefonische Meldung reagiert» wird. Es sei zu überprüfen, ob nicht sogar eine Geldhinterlage in Betracht gezogen werden soll. Wenn die Anklage Gültigkeit habe, solle diese dem Kläger zurückerstattet werden. Wenn nicht, solle dieses Pfand dann der jeweiligen Gemeinde zufallen.

 

Zuständigkeitsbereich der Gemeinden

Der Urner Regierungsrat empfiehlt dem Parlament in seiner nun veröffentlichten Antwort, die parlamentarische Empfehlung nicht zu überweisen. Er erklärt, dass das Planungs- und Baugesetz des Kantons Uri den Gesetzesvollzug in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindebaubehörde lege. Deshalb sei es in erster Linie Aufgabe dieser Behörde, gegen illegale Bauten vorzugehen. Weiter betrachtet es der Regierungsrat nicht als seine Aufgabe, zu prüfen, ob und auf welche Weise von den Gemeinden gemeinsame Aufsichtskommissionen für den Vollzug des Baupolizeirechts einzusetzen sind.

Bezüglich anonymer Meldungen zu illegalen Bauten schreibt der Regierungsrat, dass kein Anlass bestehe, die Gemeindebaubehörden anzuhalten, keine anonymen Anzeigen zu illegalen Bauten entgegenzunehmen. Es gelte, zu beachten, dass das Recht der Anzeigeerstattung grundsätzlich «jedermann» zustehe.

Ernstzunehmende Hinweise auf eine Baurechtswidrigkeit seien von den Gemeindebaubehörden aufgrund der Offizialmaxime in jedem Fall näher zu untersuchen, unabhängig davon, woher die Information stamme. Darum sei grundsätzlich auch anonymen Eingaben nachzugehen. Bei einer anderen gesetzlichen Regelung bestehe Gefahr, dass die Baubehörden von illegalen Bauten gar keine Kenntnis erhalten und dadurch die Rechtsdurchsetzung erheblich erschwert werden würde, führt die Regierung weiter aus.

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