Nur noch 12 Jahre Zeit
Heute sind in Uri viele grössere, zentral gelegene unbebaute Bauzonen blockiert. Neu müssen diese Zonen innerhalb von zwölf Jahren überbaut werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann die Gemeinde das Land zum Verkehrswert kaufen und steht der Gemeinde ein Kaufrecht zum Verkehrswert zu, um die Bauzone einer Überbauung zuzuführen, sofern dazu ein ausgewiesenes öffentliches Interesse besteht. Übt die Gemeinde das Kaufrecht nicht aus, kann das Land wieder ausgezont werden.
Die Stimmbeteiligung lag bei 34 Prozent.
zf/rem
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