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Uri

Urner Regierung will gemischtes Wahlrecht nicht aufgeben

Im Kanton Uri soll bei den Parlamentswahlen weiterhin jede Gemeinden einen eigenen Wahlkreis bilden. Der Regierungsrat lehnt eine Motion von Toni Moser (SP) ab, der möchte, dass Wahlkreise künftig aus mehreren Gemeinden bestehen und es keine Majorzgemeinden mehr gibt.
Fahne mit Uristier.
Bild: Archivbild: UZ

Heute wählen die zwölf kleinen Urner Gemeinden mit einem Sitz oder zwei Sitzen im Landrat ihre Abgeordneten im Majorz. Die grösseren acht Gemeinden wenden das Proprozsystem an.

Die Motion möchte, dass künftig alle Landräte im Proporz gewählt werden. Dazu soll ein das ganze Kantonsgebiet umfassender Einheitswahlkreis geschaffen werden oder mehrere gemeindeübergreifende Wahlkreise gebildet werden.

Der Regierungsrat weist darauf hin, dass das Bundesgericht im Oktober 2016 die kleinen Majorzwahlkreise für zulässig befunden hat. Diese entsprächen den besonderen geografischen und gesellschaftlichen Verhältnissen in den kleinen Gemeinden.

Zu hohe Wahlhürde

Kritik übte das Bundesgericht an den Proporzwahlkreisen, weil in sechs von ihnen mehr als zehn Prozent der Stimmen für eine Wahl nötig sind. Für diese hohe Wahlhürde gebe es keine sachliche Begründung, erklärte das Gericht.

Der Urner Regierungsrat möchte deswegen die Majorzwahlkreise beibehalten und nur das Wahlrecht für die Proporzgemeinden reformieren. Er betont, dass bei einem Einheitswahlkreis und bei gemeindeübergreifenden Wahlkreisen eine Vertretung der kleinen Gemeinden im Landrat nicht mehr garantiert wäre.

Der Regierungsrat schlägt vor, für die Proprozwahlkreise den Doppelten Pukelsheim einzuführen. Für die Stimmberechtigten und die Parteien ändert sich damit nichts, denn die Reform betrifft nur die Methode zur Verteilung der Mandate.

Der Kanton Uri muss seine Wahlreform bis Anfang 2020 umgesetzt haben. Die von ihm vorgeschlagene Reform habe den Vorteil, dass nur das Gesetz angepasst werden müsse, schreibt der Regierungsrat. Eine Änderung der Kantonsverfassung und eine Gewährleistung durch die Bundesversammlung seien nicht nötig. Da sich die Reform an das heutige System anlehne, bestünden gute Aussichten, dass sie in einer Volksabstimmung auf politische Akzeptanz stosse. (sda)

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