Der Beschuldigte war vom Landgericht im September 2015 wegen Mordes und Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt worden. Er hatte im März 2013 den Mühle-Wirt mit 14 Messerstichen getötet und eine Tasche mit Geld mitgenommen. Der Beschuldigte hatte die Tat zugegeben, konnte sich aber nach eigenen Angaben nicht mehr erinnern, wie es dazu gekommen sei.
Gegen das Urteil legte die Verteidigung Berufung ein. Sie fordert nach Auskunft des Obergerichtes eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung statt Mordes sowie wegen Diebstahls und eine Strafe von acht Jahren.
Die Staatsanwaltschaft ging in Anschlussberufung. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren. Sie geht von Raubmord aus und verlangt deswegen, dass der Beschuldigte neben des Mordes auch wegen Raubes und nicht nur wegen Diebstahls verurteilt wird.
Vom Vorwurf der häuslichen Gewalt war der Beschuldigte von der ersten Instanz freigesprochen worden. Dieser Punkt wird vor Obergericht nicht mehr verhandelt werden. (sda)