notifications
Uri

Obergericht muss Fall Walker teilweise neu beurteilen

Vor einem Jahr sprach das Urner Obergericht Ignaz Walker vom Vorwurf des versuchten Mordes an seiner früheren Ehefrau frei. Zu Unrecht, wie das Bundesgericht nun festhält. Es weist den Fall erneut zurück ans Urner Obergericht.

Der Fall Walker nimmt kein Ende: Das Bundesgericht hatte bereits im Dezember 2014 das Urteil des Urner Obergerichts zur Neubeurteilung zurückgewiesen, woraufhin das Obergericht sein erstes Urteil im April 2016 revidierte: Es sprach den Barbetreiber schuldig der Gefährdung des Lebens, indem er im Januar 2010 vor seinem Cabaret in Erstfeld auf einen Holländer geschossen habe. Vom Vorwurf des Mordauftrags an seiner damaligen Ehefrau im November 2010 hingegen wurde Walker vom Obergericht freigesprochen. 

Nun hält aber auch dieses Urteil dem Bundesgericht nicht stand, wie aus dem heute publizierten Urteil hervorgeht. Walker sei richtigerweise schuldig gesprochen worden, am 4. Januar 2010 vor seinem Cabaret in Erstfeld auf einen Holländer geschossen zu haben. Dieser Fall ist damit rechtskräftig.

Der Freispruch vom Vorwurf des versuchten Mordes an seiner Frau sei jedoch «ungenügend begründet, nicht nachvollziehbar oder gar offensichtlich unhaltbar», wie das Bundesgericht in einer Medienmitteilung festhält. Das Urner Obergericht muss den Fall also bereits zum zweiten Mal neu beurteilen.

Die ersten beiden Anläufe

Gemäss Anklage soll der Barbetreiber die Ermordung seiner früheren Ehefrau in Auftrag gegeben haben. Diese wurde im November 2010 durch drei Schüsse lebensgefährlich verletzt. Der Auftragsmörder wurde für diese Tat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt. Der Barbetreiber wurde im ersten Anlauf des Urner Obergerichts im September 2013 wegen versuchten Mordes an seiner Frau und versuchter vorsätzlicher Tötung eines Mannes im Januar 2010 zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.

Das Bundesgericht hiess die Beschwerde des Verurteilten im Dezember 2014 teilweise gut und verlangte eine Neubeurteilung des Falles. Im zweiten Anlauf sprach das Urner Obergericht den Erstfelder für den Vorfall vom Januar 2010 der Gefährdung des Lebens schuldig.

Zu hohe Anwaltsrechnung

Nochmals über die Bücher muss das Urner Obergericht auch bei der Entschädigung für den amtlichen Verteidiger des Erstfelder Barbetreibers für das zweite Berufungsverfahren. Der Anwalt hatte rund 110'000 Franken in Rechnung gestellt. Für die erste Berufungsverfahren waren es 40'000 Franken.

Das Obergericht nahm die Kostennote ohne weitere Prüfung an, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Dieses hält nun fest, dass in der Rechnung zahlreiche Positionen aufgeführt seien, die nicht zu vergüten seien.

Carmen Epp/sda