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Bahnverkehr

Bahnhof Altdorf: Jetzt muss das Bundesgericht ran

Eine übergemeindliche Gruppierung erhebt beim Bundesgericht Stimmrechtsbeschwerde gegen einen Landratsentscheid. Dieser hatte für das Projekt Bahnhof Altdorf abschliessend über 10,87 Millionen Franken befunden. Nun soll das Volk das letzte Wort haben, findet die Gruppierung.

Am 15. März dieses Jahres hat der Landrat mit 59 zu 0 Stimmen (2 Enthaltungen) einen Verpflichtungskredit von 10,87 Millionen Franken für den Ausbau des Bahnhofs Altdorf zum neuen Kantonsbahnhof genehmigt. Diese Mittel sind für die strassenseitigen Anpassungen sowie die Bushöfe Ost und West bestimmt.

Doch jetzt soll auch das Volk mitreden können. Beim Bundesgericht wird definitiv eine Stimmrechtsbeschwerde gegen den erwähnten Landratsentscheid eingelegt, heisst es in einer Medienmitteilung einer übergemeindlichen Gruppierung. Unterschrieben wird sdie Beschwerde von Urner Bürgern sowie von Gemeindevertretern – unter anderem aus Flüelen, Altdorf, Schattdorf, Seedorf, Erstfeld, Silenen und Realp.

Zu viele ungeklärte Fragen

«Ein abschliessender Entscheid des Landrats verunmöglicht eine öffentliche Diskussion», sagt der Flüeler Simon Arnold, Sprecher der übergemeindlichen Gruppierung. Diese Diskussion dürfe aber nicht einfach der Regierung, der Verwaltung und dem Landrat vorbehalten bleiben. «Wir wollen, dass auch Privatpersonen, Nichtpolitiker oder Nichtverwalter die Möglichkeit zur Mitsprache an der Entwicklung unseres Kantons erhalten», sagt Arnold. Zu viele Fragen rund um das Thema Kantonsbahnhof seien noch ungeklärt, unter anderem etwa bezüglich Verkehrsregime, Folgekosten für die Gemeinden, künftiger Finanzierung von Kantons- oder Passtrassen oder auch allfällig nötiger Steuererhöhungen.

Finanzierung aus der Kantonskasse

Derart zentrale Projekte dürfen laut Arnold dem Urner Souverän nicht aufgrund unsorgfältiger juristischer Konstrukte vorenthalten werden. Dies sei aber beim Kredit für den Kantonsbahnhof der Fall. «Um eine Legitimation für die regierungsrätliche Vorgehensweise zu finden, sollen Bushöfe, die gemäss Strassengesetz klares Eigentum des Kantons sind, an öffentlich-rechtliche Transportunternehmungen verschenkt werden», Übt Arnold Kritik am gewählten Vorgehen.

Die Finanzierung dieser Anlagen erfolge jedoch vollumfänglich aus der Kantonskasse. Die knapp 11 Millionen seien nur ein Beitrag an den Generalunternehmer SBB und hätte somit finanzrechtlich nichts mit der Kantonsverfassung zu tun, werde fälschlicherweise argumentiert. «Das Eisenbahngesetz musste dafür den Kopf hinhalten», meint der Flüeler Politiker.

pd/zim

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