Der Regierungsrat hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass das Privileg, abstimmen und wählen zu dürfen, den Bürgern das Porto für die Stimmcouverts wert sein müsse. Die Frankatur sei ihnen zumutbar. Er kam damit auch Forderungen von Seiten der Gemeinden nach.
Doch das Parlament war anderer Meinung. Bereits bei der ersten Lesung der Nachträge zum Abstimmungsgesetz im Mai lehnte es den Vorschlag ab. Begründet wurde die Ablehnung mit dem Wunsch nach einer möglichst hohen Stimmbeteiligung.
Auch mit weiteren Änderungsvorschlägen unterlag die Regierung. So wird die Schliessung der Urnen am Abstimmungstag nicht von 12 auf 11 Uhr vorverschoben. Und die Eingabefrist für Wahlvorschläge wird nicht um eine Woche früher angesetzt. Zudem sollen die Wahlvorschläge weiterhin bis 17 Uhr – und nicht wie von der Regierung beantragt bis 12 Uhr – eingereicht werden können. (sda)
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