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Obwalden

A8-Kosten kommen weiterhin nicht vors Volk

Die Regierung verzichtet auf eine Gesetzesänderung, welche die Kosten für die Umfahrungsstrecke zwischen Giswil und Lungern dem Finanzreferendum unterstellt hätte. Gemeinden, die meisten Interessengruppen und alle Parteien ausser der SP waren dagegen.

Über die Kosten für die geplante 3,5 Kilometer lange Umfahrungsstrecke zwischen Giswil Süd und Lungern Nord mit dem Tunnel Kaiserstuhl gibt es keinen Volksentscheid. Der Regierungsrat verfolgt eine Gesetzesänderung nicht mehr weiter, die die Kosten für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes als frei bestimmbare Ausgaben qualifiziert hätte, teilte die Staatskanzlei gestern mit. Als solche hätten die 8 Millionen, mit denen sich der Kanton an dem 268 Millionen Franken teuren Projekt beteiligen muss, vom Kantonsrat in einem Verpflichtungskredit bewilligt werden müssen. Gegen diesen Kredit wäre dann das Finanzreferendum möglich gewesen. Auslöser für das Gesetzgebungsverfahren war eine Anfrage des Sarner SP-Kantonsrats Guido Cotter im April 2016 (wir berichteten).

Nur der VCS ist für die Änderung

Doch in der Vernehmlassung unterstützte nur Cotters Partei sein Anliegen. CVP, FDP, CSP und SVP lehnten eine gesetzliche Regelung ab. Das sei aufgrund der jahrelangen Praxis nicht nötig, nach der der Kantonsrat über Nationalstrassenkosten als gebundene Ausgaben im Rahmen des Budgets befindet, so der Tenor. Auch sechs von sieben Gemeinden waren gegen eine Gesetzesänderung, während Kerns die gebundenen Ausgaben gleich im Gesetz festhalten wollte.

Mit der Änderung wären Verzögerungen, Mehrkosten und das Risiko verbunden, dass Bundesrat oder Volk eine neue Projektvariante ablehnen würden, schreibt das direkt betroffene Lungern. Von den acht befragten Interessenverbänden setzte sich nur die Sektion Ob-und Nidwalden des VCS für die Variante «frei bestimmbare Kosten» ein. Ein Referendum biete die Chance, ein umweltfreundlicheres und ­sichereres Projekt zu realisieren, schreibt der VCS.

Guido Cotter prüft weitere Schritte

Dass die Kosten nun auch weiter als gebundene Ausgaben gelten, entspreche dem schweizweiten Usus, sagt Baudirektor Josef Hess. «Nun müssen wir nicht wegen des letzten Teilstücks der Nationalstrassen, das in Obwalden noch gebaut werden muss, das Gesetz anpassen.» Enttäuscht, aber nicht überrascht ist Guido Cotter: «Nachdem der Kantonsrat den Marschhalt für das Projekt 2014 mit grosser Mehrheit aufgehoben hat, habe ich nicht mit grosser Begeisterung für die Gesetzesänderung gerechnet.» Er glaube aber noch immer, dass es sich bei den Kosten um frei bestimmbare Ausgaben handle, und prüfe weitere Schritte. «Nach wie vor finden viele, nicht nur von der SP, dieses Projekt viel zu teuer. Gerade jetzt, wo der Kanton Sparpläne hegt.» Josef Hess hofft dagegen, dass es nicht zu weiteren Verzögerungen kommt. Von den fünf Einsprachen, die nach der öffentlichen Auflage im Juni eingingen, stelle nur die der Umweltverbände das Projekt grundsätzlich in Frage (wir berichteten). «Die übrigen befassen sich etwa mit befürchtetem Kulturlandverlust oder fordern bessere Anschlussverhältnisse», so Hess. Die Genehmigungsverfügung des Bundes wird frühestens Mitte 2018 erwartet, der Baustart 2020.

Franziska Herger

franziska.herger@obwaldnerzeitung.ch

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