«Hier liegt der Fokus auf Qualität statt Quantität», sagte Hans-Melk Reinhard (FDP, Sachseln), Präsident der Richtplanungskommission, am Mittwoch im Kantonsrat zum angepassten Richtplan für das Wanderwegnetz. Der enthält nämlich 82 Wanderwegkilometer weniger als der aktuelle. Dafür soll er die Grundlage für attraktive, zusammenhängende Wegnetze mit möglichst wenig Hartbelag bilden.
Über die Richtigkeit und Wichtigkeit eines angepassten Richtplans, der die nicht mehr den Verhältnissen entsprechende Version von 1995 ersetzt, war man sich am Mittwoch im Kantonsrat einig. Bereits vor einem Jahr hätte über das Geschäft abgestimmt werden sollen. Die Richtplanungskommission wollte aber von der Regierung wissen, welches die Auswirkungen auf die Grundeigentümer seien ( Ausgabe vom Dienstag ). Konkret ging es um die Ersatzpflicht der Grundeigentümer, wenn sie einen Wanderweg etwa auf einer grösseren Strecke befestigen wollen.
Unter 30 Minuten Beton keine Ersatzpflicht
Die zum Bericht der Regierung beantragten Anmerkungen der Kommission wurden vom Rat positiv aufgenommen. Jeweils ohne Gegenstimmen wurde angenommen, dass die Ersatzpflicht verhältnismässig anzuwenden sei, dass die Erneuerung eines bestehenden Hartbelags keine Ersatzpflicht auslöse, dass eine solche Pflicht erst ab einer Wegstrecke mit über 30 Minuten Gehzeit gelte und dass ein über 50 Zentimeter breites Bankett neben einem befestigten Weg als Wanderweg gelte, wodurch nicht ein zusätzlicher Wanderweg erstellt werden müsse.
Ohne Gegenstimmen gutgeheissen
Zu reden gab einzig die Anmerkung, wonach auf eine Ersatzpflicht verzichtet werden kann, wenn überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen, also etwa, wenn der Moorschutz einen Ersatzwanderweg verbietet. Dies sei bundesrechtswidrig, sagte Cornelia Kaufmann (CVP, Engelberg): «Der Kanton hat nicht die Kompetenz, zu bestimmen, ob eine Ersatzpflicht besteht. Sie ist im Fuss- und Wanderweggesetz vorgeschrieben.» Schliesslich wurde die Anmerkung mit 34 Ja- zu 12 Nein-Stimmen angenommen, auch weil deren Bundesrechtskonformität noch einmal überprüft werde. Schliesslich hiess der Kantonsrat einstimmig gut, dass die Anmerkungen in Zukunft in die kantonale Vollziehungsverordnung aufzunehmen seien.
Beim Richtplan gab es anschliessend kaum mehr Diskussionen, er wurde ohne Gegenstimmen bei sechs Enthaltungen angenommen.
Franziska Herger
franziska.herger@obwaldnerzeitung.ch
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