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Obwalden

Obwaldner Kantonsrat billigt Gemeindenbeitrag beim Finanzausgleich

Die Obwaldner Gemeinden müssen künftig den Interkantonalen Finanzausgleich (NFA) mitfinanzieren, den bislang der Kanton alleine berappte. In zweiter Lesung schnürte der Kantonsrat zudem endgültig das neue Steuerpaket, das im Herbst an die Urne kommt.
Ein Symbolbild aus dem Obwaldner Kantonsrat. (Bild: Markus von Rotz, Sarnen, 29. Juni 2018)

Franziska Herger

Im Schnellzugstempo winkte der Kantonsrat am Freitag in zweiter Lesung eine Reihe signifikanter Gesetzesänderungen durch. Vereinzelte Gegenstimmen gab es nur von links. Man werde den Anpassungen im Steuergesetz mehrheitlich zustimmen, sagte SP-Fraktionspräsident Max Rötheli (Sarnen), «aber nicht mit Begeisterung. Wir sind überzeugt, dass die Steuererhöhung nicht reicht. Spätestens in zwei bis drei Jahren müssen wir uns dann wieder damit auseinandersetzen.»

Geändert wurde eine Bestimmung, in der nur den Einwohnergemeinden die Möglichkeit zur Gewährung eines Steuerrabatts gegeben wurde. Auf Antrag von Ambros Albert (SP, Giswil) sind nun die Kirchgemeinden auch mit einbezogen. Die Anpassungen wurden ohne Gegenstimmen bei 6 Enthaltungen gutgeheissen.

Das neue Steuerpaket, das dem Volk im Herbst zur Abstimmung vorgelegt wird, ist damit beschlossene Sache. Es umfasst unter anderem eine Erhöhung der Einkommenssteuer von 2020 bis 2024 von heute 2,95 auf 3,25 Einheiten mit anschliessender Senkung auf 3,15 Einheiten, eine Begrenzung des Fahrkostenabzugs auf 10 000 Franken sowie eine Erhöhung der Grundstückgewinnsteuer von 1,8 auf 2 Prozent des Grundstückgewinns.

Prämienverbilligungen gaben kaum zu reden

Auch die Änderungen bei den Prämienverbilligungen gaben nicht mehr viel zu reden. Die Begrenzung der IPV-Beiträge auf die Höhe der effektiv bezahlten Prämien und die Erhöhung des Mindestanspruchs bei der Kinderrichtprämie von 50 auf 80 Prozent wurde ohne Gegenstimmen bei zwei Enthaltungen gutgeheissen. Auch die Senkung der Richtprämie auf künftig 85 statt 90 Prozent der kantonalen Durchschnittsprämie kam mit 44 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung durch, trotz des Appells von Eva Morger (SP, Sachseln), damit würden die Ärmsten der Gesellschaft belastet.

Weiter wurden diverse Gesetzesänderungen zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens einstimmig und kommentarlos genehmigt. Damit können Verfügungen künftig etwa ohne Begründung eröffnet werden, und Departementsvorsteher können anstelle des Regierungsrats vorsorgliche Massnahmen treffen.

In erster und als Verordnung einziger Lesung diskutierte der Rat auch die dritte Vorlage zur Sanierung der Kantonsfinanzen: Die Beteiligung der Gemeinden an den Zahlungen in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) ab 2020 im Verhältnis ihres jeweiligen Steuerertrags.

Gemeinden werden ab 2020 Geber

Dagegen sprach nur der Gemeindeschreiber von Sarnen Max Rötheli (SP). Die Beteiligung der Gemeinden am Ausgleich unter den Kantonen sei systemfremd. Dazu komme der Steuerausgleich unter den Gemeinden im innerkantonalen Finanzausgleich. «Diese Doppelbelastung ist gefährlich und darf nicht dazu führen, dass die Gebergemeinden Sarnen und Engelberg den Steuersatz erhöhen müssen.» Sowohl Vertreter der SVP-Fraktion als auch der FDP-, CVP- und CSP-Fraktion sprachen sich dagegen für die Vorlage aus. Geändert wurde auf Antrag der vorberatenden Kommission lediglich, dass bei der Berechnung des Steuerertrags von Engelberg die Beiträge an das Benediktinerkloster und die Reformierte Kirchgemeinde abgezogen werden. «Engelberg hat eine andere Ausgangslage als andere Gemeinden, die Kirchgemeinden haben», meinte Kommissionspräsident Christoph von Rotz (SVP, Sarnen).

Schliesslich wurde die Verordnung ohne Gegenstimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Finanzdirektorin Maya Büchi versicherte, sollte Obwalden wieder zum Nehmer werden, werde der Kanton sein Wort halten und die NFA-Gelder mit den Gemeinden teilen.

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