Um den Motionsauftrag zu erfüllen, schlage der Regierungsrat dem Parlament verschiedene, zum Teil geringfügige Anpassungen im Bildungsgesetz, in der Volksschulverordnung und in der Lehrpersonenverordnung vor, teilte dieser am Montag mit.
Finanziell die weitreichendsten Auswirkungen hätten die Vorschläge einer vollen Kostenübernahme der Weiterbildung der Lehrpersonen durch die Gemeinden und die Mitbeteiligung der Gemeinden an den Kosten des Untergymnasiums, heisst es weiter.
In der im Dezember 2015 eingereichten Motion wird der Regierungsrat aufgefordert, den gesamten Politikbereich Bildung umfassend zu überprüfen, um die Volks- und Kantonsschulen administrativ und finanziell zu entlasten.
Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Januar 2018. (sda)
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