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Kantonsrat

Obwalden senkt Selbstbehalt bei Prämienverbilligung

Wer im Kanton Obwalden Anrecht auf Prämienverbilligung hat, muss im laufenden Jahr einen kleineren Teil der Kosten selber aufbringen. Das Parlament hat an seiner Sitzung einem Selbstbehalt von 10,50 Prozent zugestimmt.

In den Vorjahren lag der Selbstbehalt bei 11,25 Prozent. Ab 35'000 Franken anrechenbarem Einkommen steigt er für jede weitere 100 Franken um 0,01 Prozent. Der Selbstbehalt entspricht dem Betrag, der durch die Versicherten selbst getragen werden muss. Der Kantonsrat hat den Eckwerten zur Auszahlung der Prämienverbilligung 2018 mit 49 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.

Für das Budget rechnete der Kanton mit einer Prämienzunahme von durchschnittlich 5 Prozent. Effektive beträgt der Prämienanstieg nur 2,67 Prozent. Das sei einer der Gründe für eine Senkung des Selbstbehalts.

Insgesamt dürften im laufenden Jahr 24,43 (Vorjahr: 19,9) Millionen Franken ausgeschüttet werden. Gemäss Staatsbudget belaufen sich der Kantonsbeitrag auf 12,2 Millionen Franken und die Bundesbeiträge auf 12,23 Millionen Franken.

Der Anteil der Bevölkerung, der Prämienverbilligung erhält, steigt so von 30,4 auf 34,6 Prozent. Anträge für Prämienverbilligung können bis Ende Mai eingereicht werden. (sda)

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