notifications
Sarnen

Kanton Obwalden erhält 75 Millionen für Entlastungsstollen

Der Bund beteiligt sich mit dem Maximalbetrag am Bau des Hochwasserentlastungsstollens im Sarneraatal. Im nächsten Frühling ist Spatenstich. Gegen die ökologischen Massnahmen an der Sarneraa sind noch immer elf Einsprachen hängig.

Franziska Herger

franziska.herger@obwaldnerzeitung.ch

Die Genehmigung für den Bau des Hochwasserentlastungsstollens Ost hat der Regierungsrat Ende September erteilt. Jetzt ist auch das Geld da. 75 Millionen Franken erhält der Kanton vom Bund – 65 Prozent der anrechenbaren Projektkosten von 115 Millionen, und damit den maximalen Bundesbeitrag. Entsprechend hocherfreut zeigte sich Baudirektor Josef Hess am Mittwoch vor den Medien: «Das ist ein Meilenstein in einem Jahrhundertprojekt.» Als ehemaliger ­Vizedirektor des Bundesamts für Umwelt (Bafu) holte er die Subventionsverfügung am Montag gleich selber in Bern ab. «Auch für den Bund ist das ein ausserordentlich hoher Betrag.»

Der Hochwasserentlastungsstollen vom Sarnersee bis unterhalb des Wichelsees ist das Herzstück des Hochwasserschutzprojekts Sarneraatal, das insgesamt 135 Millionen kosten soll. Das nun rechtskräftig genehmigte erste Teilprojekt bildet mit 117 Millionen Franken (davon 115 beitragsberechtigt) den grössten finanziellen Brocken und umfasst neben dem Stollen auch die Hochwasserschutzmassnahmen am Kernmattbach in Kerns, ökologische Ersatzmassnahmen am Wissibachdelta in Sachseln und die Verlegung der Etschistrasse in Alpnach. Die verbleibenden Kosten für den Stollen werden zu 60 Prozent vom Kanton und zu 40 Prozent von den Gemeinden Sarnen, Sachseln und Giswil getragen. Dank der rechtskräftig gewordenen Projektgenehmigung und der Verfügung aus Bern könne nun endlich mit der Realisierung begonnen werden, meint Hess. «Nach jahrelanger Arbeit ist das ein grosser Schritt.»

Sicherheitsmechanismen zerstreuen Bedenken

Die Verhandlungen mit dem Bund seien in den letzten Jahren effizient und konstruktiv verlaufen. Anfängliche Bedenken des Bafu zum Stollen und zu den ökologischen Aufwertungen konnten ausgeräumt werden. «Man hat grosszügig ökologische Massnahmen eingeplant, und durch verschiedene Sicherheitsmechanismen ist es heute undenkbar, dass der Stollen versagen könnte», erklärt Hess. Über die Bundesgelder kann der Kanton jedoch frühestens verfügen, wenn es mit den Arbeiten losgeht. Die Submissionen für die ersten Baumeisterarbeiten laufen. Ab März 2018 wird eine temporäre Baustellenzufahrt beim Anschluss Alpnach Süd der A 8 gebaut, zudem stehen Baustelleninstallationen und die Verlegung der ­Etschistrasse in den Hinterbergwald an. Und ab Herbst 2019 gräbt sich die Tunnelbohrmaschine 6,5 Kilometer durch den Berg. 2023 soll der gesamte erste Projektteil abgeschlossen sein.

Akzeptanz für Landerwerb auf 5,4 Hektaren steigt

Während der Stollenbau nun also grünes Licht hat, will das Baudepartement den zweiten Projektteil in die Gänge bringen, der insbesondere den Ausbau der Sarneraa zwischen Sarnersee und Wichelsee umfasst. Gegen die ökologischen und wasserbaulichen Massnahmen an der Sarneraa für 18 Millionen Franken sind elf Einsprachen hängig; zwei von Verbänden und neun von Privaten.

Diverse Umweltorganisationen unter der Führung von Aqua Viva fordern in ihrer Einsprache wesentlich umfangreichere ökologische Massnahmen. Auch das geplante Hilfswehr bei der Rütistrasse in Sarnen steht in der Kritik: Es sei nicht gesetzeskonform. Die privaten Einsprachen betreffen dagegen häufig den Erwerb des für den Ausbau der Sarneraa erforderlichen Landes. «Insgesamt 5,4 Hektaren Landwirtschaftsland sind nach heutiger Planung für das Gesamtprojekt nötig», erklärt Josef Hess. Die Verhandlungen für den ersten Projektteil seien so gut wie abgeschlossen, und auch für den grösseren Landbedarf im zweiten Projektteil sei eine gewisse Akzeptanz vorhanden. «Unser Ziel ist stets, das Land nicht nur zu kaufen, sondern nach Möglichkeit den Eigentümern an anderem Ort Land als Realersatz zur Verfügung zu stellen», meint Projektleiter Raphael Vonaesch.

«Ich hoffe, dass wir nicht vor Bundesgericht landen.»

Dieser Gratwanderung zwischen den Interessen der Umwelt und der Landeigentümer wolle man sich in Verhandlungen während der nächsten sechs Monate stellen, sagt Josef Hess. Soweit die Einsprachen nicht gütlich erledigt werden können, entscheidet der Regierungsrat in erster Instanz darüber «Ich hoffe sehr, dass wir nicht in Lausanne vor Bundesgericht landen», meint Hess. Der Genehmigungsantrag an den Regierungsrat für den zweiten Projektteil ist für 2023 geplant, und 2025 soll der Hochwasserschutz im Sarneraatal unter Dach und Fach sein – zwanzig Jahre nach dem Jahrhundertunwetter, das den Anstoss für das Projekt gegeben hatte. «Viel darf nicht fallieren, sonst wird es zeitlich eng», sagt Josef Hess.

Kommentare (0)