Der Regierungsrat hält das Heraufsetzen des Mindestalters bei den obligatorischen Kontrollen für sinnvoll und kostensparend. Die bestehende Regelung, die in den 1970er-Jahren eingeführt wurde, verlangte periodische Kontrolluntersuchungen für Autofahrer ab dem 70. Lebensjahr. Diese Regelung sei allerdings nicht mehr zeitgemäss, wie der Obwaldner Regierungsrat am Freitag mitteilte.
Aus diesem Grund hat er sich dafür ausgeprochen, die periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchungen für Autofahrer auf das Alter von 75 Jahren heraufzusetzen. Dies unter anderem mit der Begründung der steigenden Lebenserwartung, der Entwicklung von Fahrassistenzsystemen und der allgemein gestiegenen Sicherheit der Fahrzeuge.
Eine andere Meinung als die Obwaldner Regierung vertritt hingegen etwa der Regierungsrat im Kanton Uri. Er befürchtet mit einer Erhöhung des Kontrollalters mehr Tote und Verletzte im Strassenverkehr.
pd/chg
Kommentare
Eine weise und vorausschauende, auf harten Fakten beruhende, Entscheidung der Obwaldener Regierung. Bravo !
Schon heute drangsalieren die Straßenverkehrsämter nicht nur ältere Lenker, sondern auch solche "höherer" Klassen, mit immer neuen Schikanen unter dem Vorwand der Verkehrssicherheit. Eigentlich geht es aber nur um die Gebühren, die man für solche Aufwendungen verrechnen "muß". Vergessen geht bei den Gebühren, daß sie eigentlich nur kostendeckend sein und keine Gewinne abwerfen dürfen.