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Obwalden

Regierung für ärztliche Untersuchungen von Autofahrern ab dem 75. Lebensjahr

Der Obwaldner Regierungsrat unterstützt die Heraufsetzung der periodischen Kontrolluntersuchung für Autofahrer vom 70. auf das 75. Lebensjahr.
Der Obwaldner Regierungsrat hat sich dafür ausgeprochen, hausärztliche Kontrolluntersuchungen für Autofahrer erst ab dem 75. Lebensjahr festzuschreiben. (Symbolbild)
Bild: Keystone/Gaetan Bally

Der Regierungsrat hält das Heraufsetzen des Mindestalters bei den obligatorischen Kontrollen für sinnvoll und kostensparend.  Die bestehende Regelung, die in den 1970er-Jahren eingeführt wurde, verlangte periodische Kontrolluntersuchungen für Autofahrer ab dem 70. Lebensjahr. Diese Regelung sei allerdings nicht mehr zeitgemäss, wie der Obwaldner Regierungsrat am Freitag mitteilte.

Aus diesem Grund hat er sich dafür ausgeprochen, die periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchungen für Autofahrer auf das Alter von 75 Jahren heraufzusetzen. Dies unter anderem mit der Begründung der steigenden Lebenserwartung, der Entwicklung von Fahrassistenzsystemen und der allgemein gestiegenen Sicherheit der Fahrzeuge.

Eine andere Meinung als die Obwaldner Regierung vertritt hingegen etwa der Regierungsrat im Kanton Uri. Er befürchtet mit einer Erhöhung des Kontrollalters mehr Tote und Verletzte im Strassenverkehr.

pd/chg

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