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Abstimmungen

Obwaldner sollen Porto für Stimmcouvert künftig selber zahlen

In Obwalden sollen die Stimmberechtigten das Porto für die Rücksendung des Stimmcouverts künftig selber bezahlen. Dies schlägt der Regierungsrat in seinem am Freitag veröffentlichten Entwurf zum neuen Abstimmungsgesetz vor.

Die Regierung kommt damit einer Forderung der Gemeindeschreiber-Konferenz und von fünf von sieben Gemeinden nach. Bisher kamen die Gemeinden für die gesamten Porto-Kosten auf.

Angesichts der Sparbemühungen der öffentlichen Hand sei die Frankatur durch die Stimmberechtigten zumutbar, schreibt der Regierungsrat. Zudem könnten die Stimmberechtigten mit dem Einwurf ihrer Stimmkuverts in die Abstimmungsbriefkästen der Gemeinden ihre Portokosten auf einfache Weise sparen.

Der Kantonsrat hatte bisher eine Überwälzung der Protokosten auf die Stimmberechtigten abgelehnt. Er wollte das Stimm- und Wahlrecht nicht erschweren. Gänzlich Protofreiheit für ihre Stimmbürger kennen neben Obwalden die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Zürich, Zug, St. Gallen, Genf, Glarus und Appenzell-Innerrhoden.

Die weiteren geplanten Änderungen im Abstimmungsgesetz, die der Regierungsrat ans Parlament verabschiedete, entsprechen grossmehrheitlich den Vorschlägen aus der Vernehmlassung. Ab 2018 sollen bei Wahlen und Abstimmungen neue Zweiwegcouverts mit zwei Innenfächern zum Einsatz kommen. Diese kann die Post einfacher sortieren. Daneben sollen Urnen in den Gemeinden künftig schon um 11 und nicht erst um 12 Uhr schliessen.

Mit dem früheren Urnenschluss will die Regierung Ergebnisse am Abstimmungssonntag im Regelfall früher bekanntgeben können. Das Resultat finde damit bei den Medien und in der Öffentlichkeit mehr Beachtung.

Für mehr Zeit bei der Vorbereitung müssen Urnengänge der Vorlage zufolge neu mindestens acht statt vier Wochen vor einer Abstimmung bekannt gegeben werden. Bei Wahlen wird die Einreichefrist für Wahlvorschläge neu eine Woche früher angesetzt, nämlich bei 48 statt 41 Tagen vor der Wahl. Auch die übrigen Fristen werden entsprechend angepasst.

Der Kantonsrat behandelt die Vorlage voraussichtlich am 31. Mai. (sda)

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