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Landrat

Zweckbindung für Feuerwehrersatzabgabe in Nidwalden fällt

Die Nidwaldner Gemeinden müssen die Feuerwehrersatzabgabe nicht mehr zwingend für Feuerwehrzwecke verwenden. Der Landrat hat die bisherige Zweckbindung in der zweiten Lesung auf Antrag der Regierung aus dem revidierten Brandschutz- und Feuerwehrgesetz gestrichen.

Die Gemeinden sollen über das Geld in der laufenden Rechnung verfügen können, sagte Regierungsrätin Karin Kayser. Sie stiess mit diesem Vorschlag nicht auf Opposition, der Landrat folgte ihr einstimmig.

Grund für die Änderung ist, dass die Ersatzabgabe in vielen Gemeinden nicht mehr ausreicht, um die Feuerwehrausgaben zu decken. Da nach dem revidierten Gesetz die Feuerwehraufwendungen zulasten der Gemeinderechnung gedeckt werden, wird nun auch die Ersatzabgabe ebenfalls in die allgemeinen Mittel fliessen.

Die Revision des Brandschutz- und Feuerwehrgesetzes schafft zudem das Kaminfegermonopol ab. Das Gesetz wurde nach zweiter Lesung mit 56 zu 2 Stimmen genehmigt. (sda)

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