notifications
Stans

Opfer-Beratungsstellen in Nidwalden sollen unabhängig werden

Die Beratungsstellen der Opferhilfe in Nidwalden sollen unabhängig werden. Dazu wird das entsprechende Gesetz einer Totalrevision unterzogen. Künftig sind zwei Direktionen involviert.

Mit der Vorlage, die der Regierungsrat in die Vernehmlassung schickt, werden die kantonalen Grundlagen im Bereich der Opferhilfe an die Vorgaben des Bundesrechts angepasst, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Im Kern geht es bei der Totalrevision darum, die Kompetenzverteilung neu zu regeln.

Heute sind sowohl die Opferhilfe, die für das Sprechen von Geldern zuständig ist, als auch die Opferbetreuung beim Amt für Justiz angesiedelt. Laut Bundesrecht sind die Kantone verpflichtet, ein Angebot an fachlich selbständigen Beratungsstellen zur Verfügung zu stellen.

Künftig soll daher für die Opferberatung neu die Gesundheitsdirektion zuständig sein. So kann etwa die gesetzlich vorgesehene Schweigepflicht der Beratungsstellen gewährleistet werden.

Leistungsvereinbarung mit Luzern

Wenn die Regierung nicht eine eigene kantonale Opferberatungsstelle einrichten will, kann sie diese Aufgabe mittels Leistungsvereinbarungen privaten oder öffentlich-rechtlichen Institutionen übertragen. Im Vordergrund stehe der Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Luzern, welcher aufgrund seiner eigenen Fallzahlen über eine sehr gute Beratungsstelle verfüge.

Beratungsstellen sind die erste Anlaufstelle, die Opfer von Straftaten individuell beraten, sie über die Hilfsangebote und deren Kostenfolgen sowie über Entschädigungen und Genugtuung informieren und sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten unterstützen.

Neu ist vorgesehen, dass der Regierungsrat der Beratungsstelle einen Maximalbetrag vorgeben kann, bis zu welchem sie direkt Soforthilfe leisten kann. 45'000 Franken hat der Kanton Nidwalden im vergangenen Jahr im Rahmen des kantonalen Opferhilfegesetzes für Menschen ausgegeben, die von Straftaten betroffen waren.
 
 
sda
 

Kommentare (0)