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Landrat NW

Nidwalden schützt kleinere Bauernbetriebe

Der Landrat passt kantonale Bedingungen für landwirtschaftliche Gewerbebetriebe an. Das ist besonders für Hofübergaben zentral.

«Es geht um rechtliche Sicherheit für unserer Bauernbetriebe», sagte Umwelt- und Landwirtschaftsdirektor Ueli Amstad im Landrat. Das Parlament befasste sich gestern mit dem bäuerlichen Bodenrecht. Die Regierung beantragte unter anderem, dass die Grenze, ab der ein Bauernbetrieb als landwirtschaftliches Gewerbe gelte, gesenkt werde. Heute liegt diese bei 1,0 Standardarbeitskräften (SAK), künftig wird sie bei 0,8 liegen. Amstad zeigte an einem Beispiel die Auswirkungen. Gilt ein Hof nicht mehr als landwirtschaftlicher Gewerbe­betrieb, wird bei einer Übergabe nicht der Ertrags-, sondern der Verkehrswert herangezogen. Die Ertragsmöglichkeit des Betriebs sei nicht mehr gewährleistet.

Die Anpassung des SAK-Wertes sei notwendig, weil der Bund dessen Faktoren mit der neuen Agrarpolitik an den technischen Fortschritt angepasst habe, so Ueli Amstad.

Zerstückelungsverbot wird ausgeweitet

Eine weitere Anpassung gibt es bei der Aufteilung von landwirtschaftlichen Flächen, etwa in Folge einer Erbteilung. Die Teilstücke dürfen nicht kleiner werden als 100 Aren. «Je kleiner die Stücke sind, desto ineffizienter ist die Bewirtschaftung», sagte Amstad.

Kommission und Fraktionen betonten gestern die Wichtigkeit des gesenkten SAK-Werts und lobten die vereinfachte Administration. Der Landrat genehmigte die für den Kanton kostenneutrale Vorlage in der ersten Lesung einstimmig. (mu)

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