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Nidwalden

Deutsche Sprachkenntnisse bleiben bei Einbürgerungen wichtig

Ein Ausländer, der sich in Nidwalden einbürgern lassen will, soll sich gut in Deutsch verständigen können. Gute Kenntnisse einer anderen Landessprache und elementare Deutschkenntnisse genügen nicht. Dies hat der Landrat am Mittwoch entschieden.

Der Nidwaldner Regierungsrat hatte beantragt, dass kompetente Kenntnisse einer Landessprache für eine Einbürgerung genügen sollen, sofern auch elementare Deutschkenntnisse vorliegen. Die Diskussion im Landrat drehte sich darum, ob in erster Linie Kenntnisse in Deutsch oder in einer Landessprache verlangt, und ob eine "kompetente" Verständigung gefordert werden solle.

Für Deutsch machte sich Beatrice Richard (FDP), Sprecherin der Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit, stark. Eine effektive Integration sei in Nidwalden ohne gute Deutschkenntnisse nicht möglich, sagte sie.

Ruedi Waser (FDP) sagte, "kompetent" bezeichne das hohe Sprachniveau C. Er fragte sich, ob dies auf Deutsch von allen Landräten erreicht werde. Waser forderte wie die Grünen eine weniger strenge, der mobilen Gesellschaft angemessene Lösung.

Von den total vier Lösungsvorschlägen setzte sich schliesslich einer der SVP durch. Somit genügen gute Kenntnisse in einer Landessprache nicht, es muss Deutsch sein. Fallen gelassen wurde das Wort "kompetent" und damit das Niveau C. Festgeschrieben wurde im Gesetz das tiefere Niveau B2 (Wort) und B1 (Schrift).

Einbürgerung nur via Gemeindeversammlung

Mit 40 zu 15 Stimmen bestätigte das Parlament den Antrag der Regierung, dass weiterhin nur Gemeindeversammlungen einbürgern können. Die vorberatenden Kommissionen hatten verlangt, dass die Gemeinden die Freiheit haben sollten, die Einbürgerungen an den Gemeinderat oder eine Kommission zu delegieren. Die Kommunen hatten dies mehrheitlich selbst in der Vernehmlassung gefordert.

Justizdirektorin Karin Kayser begründete das Festhalten an der Gemeindeversammlung damit, dass die Einbürgerung kein reiner Verwaltungsakt sein solle. Joseph Niederberger (CVP) sagte, eine Einbürgerung müsse in der Bevölkerung verankert sein.

Weiter müssen Gesuchsteller mindestens fünf Jahre in der Wohngemeinde gelebt haben, um sich dort einbürgern zu können. Dies entschied der Rat mit 36 zu 19 Stimmen.

Für eine kürzere Aufenthaltsdauer von drei Jahren setzten sich vor allem die Grünen ein. Eine zu strenge Regelung könnte zur Schikane werden, erklärte Dino Tsakmaklis (Grüne). Niklaus Reinhard (FDP) sagte, die Aufenthaltsdauer in einer Gemeinde habe nichts mit Integration zu tun.

In der Schlussabstimmung nach erster Lesung wurde das Bürgerrechtsgesetz mit 45 zu 10 Stimmen genehmigt. (sda)

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