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Nidwalden

Monatlich neu 1000 Franken Spesen für Nidwaldner Regierungsräte

Der Nidwaldner Regierungsrat startet die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die Entschädigung der Behörden (Entschädigungsgesetz). Regierungsräte sollen das Lohnmaximum früher erreichen als bisher, ihre jährlichen Pauschalspesen sollen vervierfacht werden.
Die jährliche Spesenentschädigung für Nidwaldner Regierungsräte soll neu Pauschal 12'000 statt wie bisher 3000 Franken betragen.
Bild: Symbolbild: Martin Rütschi/Keystone

Die vorliegende Teilrevision des Entschädigungsgesetzes basiert auf dem Bericht des Landratsbüros, der vom Landrat am 28. September 2016 zur Kenntnis genommen wurde. Wie die Staatskanzlei Nidwalden am Donnerstag mitteilte, sieht die Teilrevision folgende Schwerpunkte vor:

Die Regelungen betreffend Abgabe der Entschädigungen für Verwaltungsratstätigkeiten werden angepasst. Das Gehalt des Regierungsrates beträgt für die hauptamtliche Tätigkeit wie bisher 89 bis 96 Prozent des höchst möglichen Lohns von 208'832 Franken. Bei der heutigen Lösung wird das Maximum erst nach acht Jahren erreicht. Neu soll das Maximum nach vier Jahren erreicht sein.

Die bis anhin bewährte Lösung mit den Pauschalspesen für die jährlichen Aufwendungen soll weitergeführt werden und so der administrative Aufwand tief gehalten werden. Die jährlichen Pauschalspesen sind um 3000 auf neu 12'000 Franken zu erhöhen.

Die Anpassung der Übergangsrente sieht vor, dass der Anspruch nur entsteht, wenn ein Mitglied nach dem vollendeten 58. Altersjahr aus dem Regierungsrat ausscheidet.

Des weiteren schlägt die Regierung vor, dass die Auszahlung der Honorare und Sitzungsgelder für amtsbezogene Verwaltungsratsmandate zunächst gänzlich an die Staatskasse fliessen. Davon sollen die Regierungsräte dann aber 20 Prozent ausbezahlt erhalten. Ursprünglich hatte das Landratsbüro vorgeschlagen, dass die Regierungsräte solche Honorare und Sitzungsgelder grundsätzlich dem Kanton überweisen müssen. Sie sollten aber 50 Prozent ausbezahlt erhalten, maximal jedoch 20'000 Franken im Jahr.

Die Teilrevision beinhaltet auch die Anpassung der Präsidialzulagen der beiden Vizepräsidien des Landrats und des Bereitschaftsdienstes bei den Gerichten. Neu aufgenommen wurde bei den Gerichten die Festlegung des Höchstansatzes für das Aktenstudium bei aufwändigen Gerichtsverfahren und bei den Kommissionen und Arbeitsgruppen die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Entschädigung von Mitgliedern von Arbeitsgruppen, welche vom Regierungsrat eingesetzt werden.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 31. Mai 2017.

pd/zim/sda

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