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Hochwasser

Besitzer von Entlastungsgebieten erhalten volle Schadensdeckung

In Nidwalden erhalten Grundeigentümer in Hochwasserentlastungsgebieten bei gezielten Überschwemmungen neu die vollen Flurschäden vergütet. Der Landrat hat am Mittwoch eine Motion mit 44 zu 12 Stimmen gutgeheissen.
Am 10. Oktober 2011 war die Engelbergeraa zwischen Buochs und Ennetbürgen im Überlastungskorridor über die Ufer getreten.
Bild: Archivbild: Matthias Piazza/NZ

In Nidwalden unterstützt ein Hilfsfonds Grundeigentümer bei Elementarschäden an Kulturboden und Wald, die nicht versichert werden können. Finanziert wird der Fonds durch die Grundeigentümer.

Der Hilfsfonds vergütet die Schäden im Umfang von bis zu 60 Prozent. Schäden in Hochwasserentlastungsgebieten - also Gebiete, die bei Unwettern gezielt überflutet werden können - werden zu 90 Prozent entschädigt.

Armin Odermatt (SVP) verlangte mit einer Motion, dass Schäden in Hochwasserentlastungsgebieten neu zu 100 Prozent vergütet werden. Die Betroffenen seien ohne eigene Verantwortung Geschädigte als Folge der erstellten Entlastungsgebiete zum Schutze von Dritten.

Odermatt präsidiert die Verwaltungskommission des Hilfsfonds. Er rechnet mit Mehrkosten von rund 5000 Franken. Die Abgaben müssten mit der Anpassung nicht erhöht werden, sagte er.

Die betroffenen Grundeigentümer hätten nicht nur Nachteile, sondern auch Vorteile durch die realisierten Schutzbauten, sagte Regierungsrätin Karin Kayser. Sie plädierte dafür, die Motion nicht zu überweisen.

Beatrice Richard (FDP) lehnte als Sprecherin der Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit (SJS) die volle Kostenübernahme ebenfalls ab. Es gehe hier weniger um eine finanzielle als um eine Prinzipienfrage, sagte sie. Der Hilfsfonds sei keine Versicherung, sondern mildere den Schaden.

Josef Bucher (CVP) unterstützte als Sprecher der Kommission für Bau, Planung, Landwirtschaft und Umwelt (BUL) die Motion. Die Allgemeinheit müsse die Schäden übernehmen, denn die betroffenen Grundeigentümer profitierten nicht vom Hochwasserschutz. Sie würden geradezu enteignet, denn in den Überflutungsgebieten könne nicht mehr gebaut werden.

SVP, CVP, und FDP unterstützen die Motion ebenfalls. Anders die Fraktion Grüne/SP. Sie fragte sich, ob die Entschädigung eine Sache des Hilfsfonds sei und nicht eher der Staatskasse, weil der Kanton als Eigentümer der Schutzbauten hafte. (sda)

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