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Raser

Zu schnell und betrunken: Gericht verurteilt verunfallten Raser

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen jungen Autofahrer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Der 22-Jährige hatte 2016 in Luzern alkoholisiert und mit übersetzter Geschwindigkeit in einer Tempo-30-Zone einen Unfall gebaut.

Der Verurteilte muss zudem Verfahrenskosten von 19'500 Franken übernehmen, wie dem am Montag publizierten Urteil zu entnehmen ist. Der Schuldspruch ist rechtskräftig. Der Beschuldigte hatte das von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafmass akzeptiert, so dass das abgekürzte Verfahren durchgeführt werden konnte.

Der Beschuldigte wolle sich nach eigenen Angaben in einer Februarnacht 2016 zu Hause mit einer halben Flasche Tequila in den Schlaf trinken. Später rief aber ein Kollege an. Mit dem Auto seiner Mutter fuhr der Betrunkene, der erst einen Führerausweis auf Probe hatte, mit seinem Freund unangegurtet und ziellos durch die Stadt.

Beim Hotel Radisson schleuderte das Auto und prallte gegen einen Betonpoller, der durch den Aufprall vollständig aus dem Boden gerissen wurde. Der beim Aufprall erzeugte Knall weckte einige Anwohner und Hotelgäste. Das Auto kam, teils auf dem Trottoir, teils auf der Strasse, zum Stillstand. Der Beschuldigte lief davon, wurde aber bald darauf von der Polizei gefasst.

Ein Gutachten kam zum Schluss, dass der Lenker mit mindestens 75 km/h, wahrscheinlich aber schneller, durch die mit Tempo 30 signalisierte Strasse gefahren war. Wie hoch die Blutalkoholkonzentration war, konnte nicht errechnet werden. Es wurde im Verfahren zugunsten des Beschuldigten von einer Atemalkoholkonzentration von 1,04 Promille ausgegangen, dem Wert, der unmittelbar nach dem Unfall gemessen worden war.

Das Kriminalgericht sprach den Schweizer der qualifizierten Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit, des Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand, des pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall und des Nichttragens der Sicherheitsgurte schuldig. (sda)