notifications

Stadt Luzern will Tempo 30 auf Cheerstrasse

Viele Gemeindestrassen im Stadtteil Littau verursachen zu viel Lärm. Deswegen will die Stadt nun die Cheerstrasse entschleunigen. Es wäre die vorerst letzte von vielen Temporeduktionen aus Lärmgründen.
An der Cheerstrasse gibt es besonders starke Übertretungen der Lärm-Grenzwerte. (Bild: Roger Rüegger, 8. September 2015)

Raphael Zemp

Verkehr verursacht Lärm. Lärm, der auf einigen Gemeindestrassen im Stadtteil Littau (Obermättlistrasse, Längweiherstrasse, Cheerstrasse, Gasshofstrasse, Fluhmühlerain, Udelbodenrain) die geltenden Grenzwerte überschreitet, laut Roger Schürmann, Bereichsleiter Projekte des städtischen Tiefbauamtes, allerdings nur «knapp». «Je nach Funktion einer Strasse gelten verschiedene Grenzwerte von 60 bis 65 Dezibel respektive 50 bis 55 Dezibel nachts. Überschritten werden diese im Gebiet Littau meist um zwei Dezibel.» Besonders starke Übertretungen der Grenzwerte gibt es dabei an der Cheerstrasse. Das haben umfassende Untersuchungen gezeigt.

Die Stadt Luzern plant deshalb eine sogenannte «Massnahme an der Lärmquelle» und will deshalb ab Herbst 2018 auf der Cheerstrasse Tempo 30 einführen. Auf den anderen betroffenen Strassen gilt diese Höchstgeschwindigkeit bereits. Dies werde im schlimmsten Fall zu einer Verlängerung der Fahrzeit um etwas mehr als 40 Sekunden führen, dabei aber den Lärm um einen Drittel reduzieren – und erst noch für mehr Sicherheit sorgen. Dabei handelt es sich um eine temporäre Massnahme, die mit der Eröffnung der neuen Umfahrungsstrasse in Bezug auf den Strassenlärm (voraussichtlich im Jahr 2023/24) hinfällig wird, da der Strassenabschnitt vom Bahnhof bis zur Thorenbergstrasse zu einer Quartierstrasse umfunktioniert wird.

Grenzwerte werden überschritten – auch nach Massnahmen

Trotz der geplanten Lärmreduktionsmassnahme werden die Grenzwerte aber auch künftig überschritten – wie in vielen anderen Fällen. Wenn dank Sanierungsmassnahmen die Werte tatsächlich eingehalten werden, dann sprechen Schürmann und andere Lärmexperten bereits von einer «Erfolgsgeschichte». Eine solche ist etwa die Spitalstrasse, auf dem Abschnitt Spital bis St. Karli: Die Einführung von Tempo 30 ab Mitte Juli sowie ein Flüsterbelag werden gemäss Modellberechnungen dazu führen, dass die gesetzlichen Lärmhöchstwerte künftig eingehalten werden.

Erwartet werden an der Cheerstrasse allerdings noch knappere Überschreitungen der Grenzwerte als bis anhin, in der Höhe von einem Dezibel. «Jedes Quäntchen weniger Lärm wirkt sich schon positiv auf die Gesundheit aus», sagt dazu Schürmann vom Tiefbauamt. Zu diesem Resultat seien verschiedene Studien gelangt. Besonders lärmexponierte Liegenschaften unterstützt die Stadt mit Beiträgen für den «freiwilligen Einbau von Schallschutzfenstern». Zudem beantragt die Stadt beim Kanton für gewisse Strassenabschnitte eine Befreiung von der Sanierungspflicht.

Denn nebst «Massnahmen an der Quelle» – sprich Temporeduktion und Einbau von lärmarmen Strassenbelägen – sind der Stadt oftmals die Hände gebunden im Kampf um die Einhaltung der vorgeschriebenen Lärmobergrenzen. Denn sogenannte «Massnahmen im Lärm-Ausbreitungsbereich», Beamtendeutsch für Lärmschutzwände, sind im städtischen Bereich oftmals nicht realisierbar. «Aufgrund ihres Platzbedarfs und ihrer Optik sind permanente Lärmschutzinstallationen schlecht siedlungsverträglich.» Lärmschutzwände haben die Stadt und der Kanton denn auch nur entlang zweier Strassen errichtet: an der Hünenberg- und der Littauer Luzernerstrasse errichtet.

Das letzte von vielen Projekten

Die vorgeschlagene Einführung von Tempo 30 auf der Cheerstrasse ist das vorerst letzte von vielen Lärmreduktionsprojekten. Verminderung von Lärmemissionen ist denn auch ein gewichtiger Grund, warum in den letzten Jahren 30er-Zonen in der Stadt beständig angewachsen sind. Temporeduktionen erlaubt das Gesetz auch, wenn dadurch die Verkehrssicherheit und/oder der Schutz für spezielle Benutzergruppen wie Kinder, Behinderte erhöht oder der Verkehrsfluss verbessert wird. Für einen solchen Schritt muss laut Schürmann stets eine Notwendigkeit gegeben sein. Es gelten zudem Zweck- und Verhältnismässigkeit. «Das heisst etwa auch: Was sind die Kosten? Welche Auswirkungen hat eine Temporeduktion? Provoziert das Schleichverkehr? Tangiert es den ÖV?», erklärt Schürmann vom Tiefbauamt.

Kommentare (0)