notifications
Stadt Luzern

Neue Rechnungslegung bedeutet mehr Transparenz und mehr Aufwand

Die Stadt Luzern muss neue Instrumente für ihren Finanzhaushalt einführen. Im gleichen Zug wird die Kompetenz des Parlaments beschnitten – und jene des Stadtrats ausgebaut.
Die Luzerner Stadträtin (Finanzdirektion) Franziska Bitzi Staub.
Bild: Nadia Schärli (Luzern, 1. März 2017)

Wie macht eine Gemeinde aus einer Nettoschuld ein Nettovermögen? Mit der Einführung des harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2), welche die Luzerner Gemeinden umsetzen müssen. Das funktioniert so: Eine Gemeinde, in diesem Fall die Stadt Luzern, verfügt unter anderem über Verwaltungsvermögen (Infrastruktur). Auch wenn es sich dabei beispielsweise um teure Schulanlagen handelt, war es bisher möglich, dass diese mit nur geringem Wert in der Buchhaltung zutage traten, weil sie bereits zu einem grossen Teil abgeschrieben waren. Dadurch war das Vermögen relativ klein.

Neu wird ein Schulhaus mit seinem tatsächlichen Wert in der Buchhaltung aufgeführt. So erscheint das Nettovermögen in der Bilanz viel grösser als bei der bisherigen Rechnungslegung. Der Haken: «Wir haben dadurch keinen Franken mehr in der Kasse, die Bilanz wird nur anders dargestellt», betont die Luzerner Finanzdirektorin Franziska Bitzi (CVP). Dies dürfe nicht zu neuen Begehrlichkeiten führen, etwa dass Parlamentarier das plötzlich grosse Vermögen ausgeben möchten, denn ein Grossteil davon ist ja in Infrastruktur gebunden. Der Vorteil des HRM2 ist jedoch, dass es die Vermögensverhältnisse transparenter darstellt.

Doch warum die Umstellung? Das HRM2 ist Teil einer Anpassung in der Finanzhaushaltsführung, welche die Stadt Luzern aufgrund einer Gesetzesänderung vornehmen muss. Denn am 1. Januar 2018 tritt das neue kantonale Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden in Kraft. Die Umstellung betrifft vor allem die Verwaltung, das Parlament und den Stadtrat. Der Normalbürger sollte im Prinzip nichts davon merken – trotzdem darf er mitbestimmen. Um die neuen Instrumente einzuführen, braucht es nämlich eine Teilrevision der städtischen Gemeindeordnung und dafür eine Volksabstimmung. Diese ist auf den 26. November angesetzt.

Globalbudgets dürfen nicht überschritten werden

Neben dem Rechnungslegungsmodell gibt es weitere Neuerungen. So müssen neue Führungsinstrumente eingeführt werden, durch welche die strategische Ebene klarer von der operativen getrennt wird. Statt einer Gesamtplanung über 5 Jahre werden künftig eine Gemeindestrategie (über 10 Jahre) und ein Legislaturprogramm (über 4 Jahre) ausgearbeitet. Daneben gibt es einen Aufgaben- und Finanzplan (AFP, über 4 Jahre), in dem Massnahmen, die aus dem Legislaturprogramm hervorgehen, festgehalten sind. Teil des jährlich erscheinenden AFP ist das Budget.

Eine weitere Konsequenz davon ist, dass der Grosse Stadtrat mit dem Budgetbeschluss einen Leistungsauftrag an die Verwaltung erteilt. Die einzelnen Verwaltungseinheiten erhalten dafür sogenannte Globalbudgets. Diese können sie innerhalb ihrer Abteilung relativ flexibel einsetzen, für Löhne, Sachaufwand und so weiter. Das Globalbudget darf nicht überschritten werden. Reicht es nicht aus, muss beim Parlament ein Nachtragskredit beantragt werden – bevor die Ausgaben getätigt werden.

Was die Ausgabenkompetenzen betrifft, schreibt das neue kantonale Gemeindegesetz aus­serdem vor, dass das Parlament Sonderkredite im Rahmen von 750000 bis 1,5 Millionen Franken nicht mehr in abschliessender Kompetenz sprechen kann. Es räumt also dem Volk ein Mitspracherecht ein. Künftig unterliegen alle Kredite ab 750000 Franken dem fakultativen Referendum. In der neuen Gemeindeordnung der Stadt Luzern wird zudem die Kompetenz des Stadtrats ausgebaut: Künftig darf er Liegenschaftskäufe in der Höhe von 10 Millionen Franken tätigen (bisher 750000 Franken). Diese Kompetenzerweiterung erfolgt laut Roland Brunner, Leiter Finanzverwaltung, aufgrund politischer Vorstösse.

Die Neuerungen bedeuten vorerst einen Mehraufwand für die städtische Verwaltung. Doch: «Langfristig wird die Verwaltung effizienter und kostengünstiger. Und das Parlament kann stärker über die Leistung steuern», sagt Stadtpräsident Beat Züsli (SP).

 

Beatrice Vogel

beatrice.vogel@luzernerzeitung.ch

Kommentare (0)