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Justiz

Nach Todesdrohungen an Ehefrau: Mann muss 14 Monate ins Gefängnis

Aus Angst, seine Ehefrau könnte sich von ihm trennen, drohte er ihr mit dem Tod und schlug ihr mit der Faust ins Gesicht. Dafür ist ein 40-Jähriger vom Luzerner Kriminalgericht zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Gegen das Urteil wurde Berufung angemeldet.
Das Luzerner Kriminalgericht (Bild) hat sein Urteil gefällt.
Bild: Symbolbild Pius Amrein (6. November 2014)

Das Gericht sprach den Syrier der einfachen Körperverletzung, der Sachbeschädigung und der mehrfachen Drohung schuldig, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor geht. Er befindet sich in Sicherheitshaft. Die Zeit in der Untersuchungs- und Sicherheitshaft wird an die Strafe angerechnet.

Der Beschuldigte drohte seiner Ehefrau im November 2015, er werde sie töten, falls sie ihn verlasse. Zudem warf er laut Anklage in seiner Wut ein Tablet an die Wand.

Ein knappes Jahr später bedrohte der Mann seine mittlerweile von ihm getrennt lebende Ehefrau in einer Parkanlage in Luzern erneut während eines Streits um ihren gemeinsamen Sohn.

Er schlug ihr mit der Faust ins Gesicht. Sie fiel zu Boden und erlitt eine Trommelfellperforation. Danach schlug der Mann mit seinen Fäusten und Füssen weiter auf die am Boden liegende Frau ein.

Streit um Code

Der Beschuldigte war laut dem Urteil bereits im Untersuchungsverfahren geständig, das ihnen gemeinsam gehörende iPad willentlich gegen die Wand geschlagen und beschädigt zu haben. Seine Frau habe ihm den neuen Entsperrungscode nicht verraten wollen.

Was die Todesdrohungen betrifft, liegen dem Gericht unterschiedlich Aussagen vor. Der Beschuldigte bestritt die Drohung. Ein Zeuge wiederum untermauerte die Aussagen der Ehefrau, wonach ihr wütender Mann sie mit dem Tod bedroht hatte. Das Gericht stufte schliesslich die Aussagen der Frau als «nachvollziehbar und plausibel» ein.

Auseinandersetzung im kurdischen Kulturclub

Freigesprochen wurde der Mann von den Vorwürfen der versuchten schweren Körperverletzung sowie der einfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand. Den mit einem Teppichmesser gemachten Schnitt mitten ins Gesicht eines anderen Mannes stufte das Gericht als Notwehr ein.

Zur Auseinandersetzung war es im kurdischen Kulturclub in Luzern gekommen. Der Beschuldigte warf einem anderen Mann vor, er sei Schuld an den Problemen mit seiner Ehefrau. Der Streit eskalierte und der Beschuldigte griff zum Messer, nachdem der andere Mann ihn mit einem Billardstock angegriffen und geschlagen hatte. (sda)

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