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Fall Malters

Nach Freispruch: Sicherheitsdirektor Winiker hebt Massnahmen auf

Sicherheitsdirektor Paul Winiker ist erleichtert über den erstinstanzlichen Freispruch für Polizeikommandant Adi Achermann und Kripo-Chef Daniel Bussmann. Er sagt: «Für die beiden Betroffenen sind die Freisprüche entlastend.»

Es kommt selten vor, dass ein Regierungsrat aus der Sitzung mit seinen Kollegen verschwindet. In diesem Fall hatte Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker (SVP) am Dienstag eine gute Entschuldigung: In einer kurzen Medienkonferenz nach der Urteilsverkündung im «Fall Malters» erklärte er überraschend: «Nach dem Freispruch habe ich entschieden, die vorsorglichen Massnahmen per sofort aufzuheben.» Im Hinblick auf das Gerichtsverfahren hatte Winiker nämlich verfügt, dass Polizeikommandant Adi Achermann und Kripo-Chef Daniel Bussmann keine heiklen Einsätze mehr leiten dürfen. Diese Massnahmen hätten bis zum Abschluss des gegen sie laufenden Strafverfahrens gelten sollen. Doch das am Dienstag gesprochene Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dazu erklärte Winiker: «Die Massnahmen bleiben aufgehoben, auch wenn das Urteil weitergezogen wird.» Er habe den Entscheid in eigener Kompetenz gefällt und verweise auf die nach wie vor geltende Unschuldsvermutung. Die Massnahmen hatten nur Auswirkungen auf die Arbeit von Kripo-Chef Daniel Bussmann, der auch in Malters ab dem zweiten Tag als Einsatzleiter wirkte. Adi Achermann leitet sowieso keine Einsätze.

Winiker: «Urteile geben Polizisten Sicherheit»

Paul Winiker erklärte weiter: «Wir nehmen das mündlich eröffnete Urteil positiv und mit Erleichterung zur Kenntnis.» Auch für die beiden Betroffenen seien die Freisprüche entlastend. Und: «Die Urteile geben den Polizistinnen und Polizisten Sicherheit im täglichen Einsatz. Zusätzlich hat der Freispruch auch Leitcharakter. Wir wissen, dass viele Schweizer Polizeikorps das Urteil mit Spannung erwartet haben.» Dass das Urteil angefochten werden könne, sei ein Recht, das jeder wahrnehmen könne, auch in diesem Fall. Sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliege, werde die Administrativuntersuchung wieder aufgenommen. Diese bleibt bis zu einem endgültigen Richterspruch sistiert.

Laut Paul Winiker werde es bei der Administrativuntersuchung darum gehen, intern Lehren aus dem Fall zu ziehen. So etwa mit Blick auf die Kommunikation oder in organisatorischen Bereichen; etwa wann und welcher Psychiater oder Psychologe beigezogen werde. Der Regierungsrat betonte überdies noch einmal, dass das eigentliche Ziel des Einsatzes – die Abwehr der Eigen- und Fremdgefährdung – nicht erreicht worden ist. «Das ist uns nicht gelungen, und das bedauern wir sehr.» 

Alexander von Däniken

alexander.vondaeniken@luzernerzeitung.ch